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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verpackungssystem für ein pulverförmiges,
körniges,
pastenförmiges
oder flüssiges
steriles Produkt gemäss
Anspruch 1, auf eine innere Schale aus Kunststoff, eine äussere Schale
aus Kunststoff und eine Einlage für ein solches Verpackungssystem
gemäss
den Ansprüchen
19, 20, respektive 21, auf eine Verpackungseinheit gemäss Anspruch
22, bestehend aus einem solchen Verpackungssystem, und auf die Verwendung
eines solchen Verpackungssystems gemäss Anspruch 23.
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Verpackungen
für eine
sterile Aufbewahrung werden in verschiedenen technischen Bereichen
verwendet, wie in der Medizin oder in der Lebensmittelindustrie.
Insbesondere in der Medizin müssen
Behälter
für eine
Aufbewahrung und Verabreichung von sterilen Produkten oft auch selber
steril gehalten werden, um die Kontaminierung von beispielsweise
dem Operationsumfeld zu verhindern.
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US-A-6,622,864 offenbart
eine feuchtigkeitsbeständige
Verpackung für
die Aufbewahrung und den Transport von sterilen Gegenständen, wie
von menschlichem oder tierischem Gewebe, bestehend aus einer inneren
Schale, die in eine feuchtigkeitsbeständige äussere Schale hineinpasst.
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Produkte,
die in der Chirurgie verwendet werden, werden in der Regel steril
appliziert. Solche Produkte sind zum Beispiel Knochenregenerationsmaterialien,
die für
die Unterstützung
der Regeneration von Knochengewebe in der Zahnimplantat-Chirurgie
verwendet werden. Mehrere Verpackungssysteme für Knochenregenerationsmaterialien
wurden in der Vergangenheit entwickelt, die alle zu einer der folgenden
drei Gruppen gehören:
Eine
erste Gruppe bezieht sich auf Spritzen mit einem Rohr, in welchem
das Knochenregenerationsmaterial enthalten ist. Die Spritze ist
steril verpackt in einem Beutel. Beispiele von sterilen Produkten,
die in einem solchen Verpackungssystem verpackt sind, sind CrossBone® von
Biotech International oder Biogran® von
3i.
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In
einer zweiten Gruppe dient eine Glasampulle, die mit einem Plastikstopfen
und einem Aluminiumdeckel verschlossen wird, als Verpackungssystem.
Die Glasampulle ist steril eingeschlossen in einem Beutel. Beispiele
von sterilen Produkten, die in einem solchen Verpackungssystem verpackt
sind, sind Bio-Oss® von Geistlich Biomaterials
and Cerasorb® von
Curasan.
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In
einer dritten Gruppe besteht das Verpackungssystem aus einer äusseren
und einer inneren Schale, die beide einen Boden und eine zylinderförmige Seitenwand
besitzen. Das Knochenregenerationsmaterial ist in der inneren Schale
enthalten, die mit einer ersten Abdeckung verschlossen ist, und
die innere Schale in der äusseren
Schale, die mit einer zweiten Abdeckung verschlossen ist. Ein solches Verpackungssystem
wird als Doppelblister („double blister") bezeichnet. Ein
Beispiel von einem sterilen Produkt, das in einem solchen Verpackungssystem verpackt
ist, ist Ceros TCP® von Mathys Medical.
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Für die Applikation
von in einem Doppelblister enthaltenem Knochenregenerationsmaterial
wird die Abdeckung der äusseren
Schale abgelöst
und die verschlossene innere Schale wird aus der äusseren Schale
entfernt, z. B. indem es auf die sterile Oberfläche fallen gelassen wird. Dadurch
kommt nur die innere Schale in Kontakt mit der sterilen Oberfläche. Die
Abdeckung der inneren Schale wird dann abgelöst und eine Flüssigkeit – typischerweise
eine sterile physiologische NaCl-Lösung oder Blut, das dem Patient
zuvor abgenommen wurde – wird
zum körnigen Knochenregenerationsmaterial
hinzugegeben. Die so erhaltene Masse wird dann aus der inneren Schale
ausgeschüttet
und appliziert.
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Das
Ausschütten
und Applizieren der so erhaltenen Masse aus einem bekannten Doppelblister wie
oben beschrieben ist mühsam
und zeitaufwändig,
da der Zahnarzt die so erhaltene Masse mit einem Löffel oder
Spatel aus der inneren Schale auslöffeln muss. Dabei wird normalerweise
ein beträchtlicher
Teil der so erhaltenen Masse verschüttet. Des weiteren gibt es
immer einen Rest in der Schale, der nicht ausgelöffelt werden kann. Dies trägt auch
zu einem beträchtlichen
Verlust an Knochenregenerationsmaterial bei.
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Ausserdem
ist eine Kontaminierung der sterilen Masse wahrscheinlich, da sie
relativ lange der Umgebung ausgesetzt wird.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Doppelblister zur
Verfügung
zu stellen, der eine einfache, schnelle und präzise Anwendung des sterilen
Produkts erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verpackungssystem für
ein pulverförmiges,
körniges,
pastenförmiges
oder flüssiges
steriles Produkt, bestehend aus einer äusseren Schale und einer inneren Schale
aus Kunststoff, bei dem die innere Schale mit einer ersten Kunststoffabdeckung verschlossen
ist, um einen sterilen Behälter
für das
sterile Produkt zu bilden, und die äussere Schale mit einer zweiten Kunststoffabdeckung
verschlossen ist, um einen sterilen Behälter für die innere Schale zu bilden,
wobei die innere Schale einen Ausguss für das Auftragen des sterilen
Produkts aufweist und dieser Ausguss so ausgebildet ist, dass das
sterile Produkt aufgehäuft und
an die Auftragungsstelle geleitet werden kann.
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Der
Begriff „Ausguss", wie er hier verwendet wird,
steht für
einen Winkel, der durch zwei Teile der Seitenwand der inneren Schale
gebildet wird. Er schliesst auch alle anderen Mittel ein, die dazu
dienen, das zu applizierende sterile Produkt aufzuhäufen und
auszuschütten.
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Ein
solches Verpackungssystem erlaubt es, ein steriles Produkt, z. B.
ein steriles Knochenregenerationsmaterial in einem Behälter zur
Verfügung
zu stellen, der selbst auch steril ist. Gemäss der vorliegenden Erfindung
kann das sterile Produkt in der Nähe des Ausgusses der inneren
Schale angehäuft werden.
Es wird dann über
den Ausguss der inneren Schale ausgeschüttet. Das auszuschüttende sterile Produkt
kann kontinuierlich geleitet und bewegt werden. Der Ausguss erlaubt
das Auftragen des sterilen Produkts exakt am Behandlungsort.
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Da
das Produkt direkt von der inneren Schale auf die Wunde des Patienten
aufgetragen werden kann, wird das Verschütten des Produkts, wie das beim
Löffeln
passiert, deutlich verringert. Ausschütten und Auftragen des sterilen
Produkts geschehen zeitgleich und das sterile Produkt wird viel
kürzer
der Umgebung ausgesetzt. Demzufolge wird die Wahrscheinlichkeit,
dass das sterile Produkt durch die Umgebung verunreinigt wird, erheblich verringert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird der Ausguss durch zwei Teile der Seitenwand der inneren Schale
gebildet, die sich in einem Winkel von 10° bis 90° schneiden, wobei die Seitenwand
der inneren Schale im Bereich des Schnittpunkts gerundet ist. Der
Ausguss einer solchen Ausführungsform
ist optimal an die Grösse
und Form eines gebräuchlichen
Zahnarztlöffels
oder -spatels angepasst, der üblicherweise
eine Breite von 3 bis 6 mm hat.
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Besonders
bevorzugt ist ein Winkel von 30 bis 60°, und am besten einer von ungefähr 45°.
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Vorzugsweise
ist der Winkel, unter welchem die Seitenwand der inneren Schale
auf den Boden der inneren Schale trifft, ungefähr 90° oder leicht grösser als
90°. Dies
ermöglicht
das Anhäufen
des sterilen Produktes in der Nähe
des Ausgusses vor der Anwendung.
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Der
Boden der inneren Schale hat üblicherweise
die Form eines Vielecks, wie die eines Dreiecks, eines Quadrats,
eines Rechtecks, eines Parallelogramms, eines Fünfecks oder eines Sechsecks. Er
kann auch die Form eines Pfeils oder einer Pfeilspitze haben, die
eines Tropfens, eines halbierten Tropfens, eines Herzens, eines
Kreis- oder Ellipsensegments, eines Kreis- oder Ellipsensektors,
einer Sichel oder einer Spindel.
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Vorzugsweise
hat der Boden der inneren Schale die Form eines Dreiecks. In einer
solchen Ausführungsform
besitzt die innere Schale in der Regel drei Ausgüsse. Besonders bevorzugt ist
ein Dreieck mit verschiedenen Seitenlängen. In einer solchen Ausführungsform
sind alle drei Winkel des Dreiecks verschieden und demzufolge auch
die Ausgüsse.
Das sterile Produkt kann über
denjenigen der drei Ausgüsse
appliziert werden, der am besten passt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
hat die innere Schale eine Innenschalenrandzone für die Befestigung
der ersten Kunststoffabdeckung, und die äussere Schale eine Aussenschalenrandzone
für die Befestigung
der zweiten Kunststoffabdeckung. Diese Randzonen machen es möglich, dass
die innere und äussere
Schale mit der entsprechenden Kunststoffabdeckung verschlossen werden
können.
Die Innenschalenrandzone hat vorzugsweise eine Breite von ungefähr 5 mm,
und die Aussenschalenrandzone hat vorzugsweise eine Breite von ungefähr 6 mm.
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Vorzugsweise
liegt zumindest ein Teil der äusseren
Kante der Innenschalenrandzone an der Seitenwand der äusseren
Schale an, wodurch verhindert wird, dass die innere Schale sich
parallel zum Boden der äusseren
Schale bewegt.
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Vorzugsweise
weist mindestens eine der Schalen des Verpackungssystems eine Abziehlasche
für das
Entfernen der Kunststoffabdeckung auf. Die Abziehlasche bietet auch
einen Bereich, in welchem die entsprechende Schale festgehalten
werden kann.
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Das
Vorhandensein eines Abstands zwischen der äusseren Kante der Innenschalenrandzone
und der Seitenwand der äusseren
Schale erlaubt es dem Benutzer zusätzlich, Druck auf die hintere Seite
der Innenschalenrandzone auszuüben
und dadurch die innere Schale hochzuheben und aus der äusseren
Schale zu entfernen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist das erfindungsgemässe
Verpackungssystem zusätzlich
eine Einlage auf, die entfernbar und kraftschlüssig in der inneren Schale
angeordnet ist, wobei der Boden der Einlage und der Boden der inneren
Schale einen Raum abgrenzen, dessen Volumen im Wesentlichen dem
Volumen des sterilen Materials entspricht, das verpackt werden soll.
Das Vorhandensein einer solchen Einlage fixiert das sterile Produkt
in diesem Raum. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, wenn das Produkt,
das verpackt werden soll, beeinträchtigt wird durch Abnutzung
beim Schütteln.
Schütteln
von Knochenregenerationsmaterialien, zum Beispiel, kann zu einer
signifikanten Abnutzung führen
und damit zu einem beträchtlichen
Verlust der 3D-Struktur/Morphologie. Dank
der Einlage behält
ein Knochenregenerationsmaterial, das in einem solchen bevorzugten
Verpackungssystem verpackt ist, seine ursprüngliche 3D-Struktur/Morphologie
sogar dann, wenn das Verpackungssystem kräftig geschüttelt wird. Da die Einlage
kraftschlüssig
in der inneren Schale angeordnet ist, bewegt sie sich im zusammengesetzten
Zustand nicht im Vergleich zur inneren Schale.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die Einlage eine Einlagenrandzone auf, die zumindest teilweise
auf einer vertieften Schulter in der inneren Schale aufliegt. Demzufolge ist
der Abstand zwischen dem Boden der Einlage und dem der inneren Schale
klar definiert im fertig zusammengebauten Verpackungssystem. Da
die Einlagenrandzone gegenüber
der Randzone der inneren Schale zurückversetzt ist, kommt die Einlagenrandzone
nicht in Kontakt mit der Kunststoffabdeckung, wenn die innere Schale
verschlossen wird.
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Besonders
bevorzugt ist es, dass die Seitenwand der inneren Schale eine Einbuchtung
aufweist, um die Einlage anzuheben und aus der inneren Schale zu
entfernen. Eine solche Einbuchtung wird „Finger-Kelle" („finger
scoop") genannt.
Das Anheben und Entfernen der Einlage aus der inneren Schale wird
dadurch bewerkstelligt, dass auf die untere Seite der Einlagenrandzone,
die der „Finger-Kelle" zugewandt ist, Druck
ausgeübt
wird. Der Druck kann beispielsweise mit einem Finger oder mittels
eines Löffels
oder Spatels ausgeübt
werden. Die Einlagenrandzone hat vorzugsweise eine Breite von etwa
2 mm.
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Weiter
bevorzugt ist es, dass der Boden der Einlage im Wesentlichen die
gleiche Form wie der Boden der inneren Schale hat.
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In
einem Verpackungssystem gemäss
der vorliegenden Erfindung, das das pulverförmige, körnige, pastenförmige oder
flüssige
sterile Produkt enthält,
ist das sterile Produkt im sterilen Innern der inneren Schale angebracht,
die mit der ersten Kunststoffabdeckung verschlossen und im sterilen
Innern der äusseren
Schale angebracht ist, die wiederum mit einer zweiten Kunststoffabdeckung
verschlossen ist.
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Im
Allgemeinen sind die Kunststoffabdeckungen flächenförmige Abdeckungen, zum Beispiel Folien.
Typischerweise sind sie mit der Randzone der entsprechenden Schale
verschweisst.
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Falls
das Verpackungssystem eine Einlage beinhaltet, entspricht das Volumen
des sterilen Produkts im Wesentlichen dem Volumen des Raums, der durch
den Boden der Einlage und den Boden der inneren Schale begrenzt
ist. Es ist also fixiert verpackt.
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Da
das sterile Produkt verunreinigt wird, wenn es für eine gewisse Zeit der Umgebung
ausgesetzt war, ist es von Vorteil, dass die Menge des sterilen
Produkts im Wesentlichen einer einzelnen Dosis entspricht.
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Wie
oben vorgegeben, ist das pulverförmige, körnige, pastenförmige oder
flüssige
sterile Produkt ein Knochenregenerationsmaterial, das zur Verbesserung
der Regeneration von Knochengewebe in der Zahnmedizin verwendet
wird. Ein Beispiel für
ein solches Knochenregenerationsmaterial, für das die Verpackung gemäss der vorliegenden
Erfindung besonders gut geeignet ist, ist Straumann Bone Ceramic. Straumann
Bone Ceramic ist ein durchwegs synthetischer, partikelförmiger Knochenspan-Ersatz,
dessen Reinheit medizinischen Standards entspricht. Es besteht aus
zweiphasigem Calciumphosphat. Das Granulat von Straumann Bone Ceramic
wird aus porösen
Blöcken
hergestellt. Die Poren sind untereinander verbunden und weisen einen
Durchmesser von 100 bis 500 μm
auf.
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Das
pulverförmige,
körnige,
pastenförmige oder
flüssige
sterile Produkt wird in einer Umgebung der RR Klasse 10'000 abgefüllt. Das
in Flaschen abgefüllte
sterile Massenprodukt wird an eine passende Einwägevorrichtung geliefert, geöffnet und
zur Abfüllanlage
gebracht. Die innere Schale wird auf eine Waage gelegt unter der
Abfüllanlage.
Das Produkt wird in die innere Schale eingefüllt, bis das gewünschte Gewicht
erreicht ist. Die innere Schale wird dann in der Umgebung der RR
Klasse 10'000 mit
einer ersten Folie verschlossen und in eine äussere Schale gelegt. Die äussere Schale
wird dann in der Umgebung der RR Klasse 10'000 mit einer zweiten Folie verschlossen.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Weiteren auf eine innere und
eine äussere
Schale aus Kunststoff für
ein Verpackungssystem gemäss der
vorliegenden Erfindung. Die Erfindung bezieht sich auch auf eine
Einlage gemäss
der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform. Diese drei Komponenten – äussere Schale
aus Kunststoff, innere Schale aus Kunststoff und Einlage – werden vorzugsweise
aus PETG, einem Polyethylen-Terephthalat-Copolymer, hergestellt.
Sie werden vorzugsweise mittels der Tiefzieh-Methode hergestellt.
Vorzugsweise sind alle Winkel, Kanten und Ecken der Komponenten
des Verpackungssystems abgerundet, um das Verletzungsrisiko zu senken.
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Um
eine Unterscheidung der drei Komponenten des Verpackungssystem leicht
zu machen, können
diese unterschiedliche Farben haben.
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Die
erste Kunststoffabdeckung, die die innere Schale verschliesst, wird
vorzugsweise aus beschichteten Polymer-Fasern mit hoher Dichte und in Folienform,
wie Tolas® TPC-0810, und die zweite Kunststoffabdeckung,
die die äussere
Schale verschliesst, aus Polymer-Fasern mit hoher Dichte, wie Tyvek® SBP
2000 1037B, hergestellt.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich weiter auf eine Verpackungseinheit,
die das verpackte sterile Produkt enthält. Die Zugabe von irgendeinem anderen
sterilen medizinischen Werkzeug, wie von einem Löffel oder Spatel, ist auch
denkbar.
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Abgesehen
von Knochenregeneration in der Zahnmedizin sind auch andere Anwendungsgebiete denkbar,
z. B. die Knochenregeneration in der Unfall-Chirurgie.
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Die
Erfindung wird weiter illustriert anhand der Zeichnungen. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Explosionsansicht eines Verpackungssystems gemäss der vorliegenden
Erfindung, bestehend aus einer äusseren Schale,
einer inneren Schale und einer Einlage;
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2 eine
laterale Explosionsansicht des Verpackungssystems aus 1;
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3 eine
Obenansicht des Verpackungssystems aus 1 und 2,
wobei das Verpackungssystem zusammengebaut ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer äusseren
Schale für
ein Verpackungssystem ähnlich demjenigen,
das in 1 bis 3 gezeigt wird;
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5 eine
Obenansicht der äusseren
Schale aus 4;
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6 eine
Seitenansicht der äusseren Schale
aus 4 und 5 entlang der Richtung I gemäss 5;
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7 eine
perspektivische Ansicht einer inneren Schale, die an die äussere Schale
aus 4 bis 6 angepasst ist;
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8 eine
Obenansicht der inneren Schale aus 7;
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9 eine
Seitenansicht der inneren Schale aus 7 und 8 entlang
der Richtung II gemäss 8;
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10 eine
perspektivische Ansicht einer Einlage, die an die innere Schale
aus 7 bis 9 angepasst ist;
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11 eine
Obenansicht der Einlage aus 10;
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12 eine
Seitenansicht der Einlage aus 10 und 11 entlang
der Richtung III gemäss 11.
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Gemäss 1,
besteht das Verpackungssystem 2 der vorliegenden Erfindung
aus einer äusseren
Schale 4, einer inneren Schale 6 und einer Einlage 8.
Die äussere
Schale 4, die innere Schale 6 und die Einlage 8 bestehen
aus einem gleichmässig
dicken Kunststoff.
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Die
Dimensionen der inneren Schale 6 sind so gewählt, dass
sie in die äussere
Schale 4 hineinpasst, und die Dimensionen der Einlage 8 sind
so gewählt,
dass sie in die innere Schale 6 hineinpasst.
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Die
innere Schale 6 kann mit einer ersten Plastikabdeckung
(nicht gezeigt) verschlossen werden, um einen sterilen Behälter für ein steriles
Produkt (dessen Volumen 10 schematisch dargestellt ist) zu
bilden. Die innere Schale 6 besteht aus einem Boden 12 der
inneren Schale, einer peripheren Seitenwand 14 der inneren
Schale und einer Innenschalenrandzone 16 für die Befestigung
der ersten Kunststoffabdeckung. An der äusseren Kante 16' der Innenschalenrandzone 16 ist
eine Abziehlasche 18 der inneren Schale zum Abziehen der
Kunststoffabdeckung angebracht. In der Nähe der Innenschalenrandzone 16 ist
eine periphere Vertiefung 20 in der Seitenwand der inneren
Schale angebracht. Diese periphere Vertiefung 20 bildet
eine periphere Schulter 22. In der Seitenwand 14 der inneren
Schale unterhalb der peripheren Schulter 22 ist eine Einbuchtung 24 („Finger-Kelle" genannt) ausgebildet.
Die Einbuchtung 24 hat die Form eines Teils eines Kugelabschnitts.
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Die äussere Schale 4 ist
dazu bestimmt, mit einer zweiten Kunststoffabdeckung (nicht gezeigt) verschlossen
zu werden, um einen sterilen Behälter für die innere
Schale 6 zu bilden. Die äussere Schale 4 besteht
aus einem Boden 26 der äusseren
Schale, einer peripheren Seitenwand 28 der äusseren
Schale und einer peripheren Aussenschalenrandzone 30. An
der äusseren
Kante 30' der
Aussenschalenrandzone 30 ist eine Abziehlasche 32 angebracht.
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Die
Einlage 8 besteht aus einem Einlagenboden 34,
einer Einlagenseitenwand 36 und einer Einlagenrandzone 38.
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Wie
in 2 gezeigt, ist die Seitenwand 28 der äusseren
Schale höher
als die Seitenwand 14 der inneren Schale. Demzufolge ist
die Ebene der Innenschalenrandzone 16 gegenüber der
Ebene der Aussenschalenrandzone 30 zurückversetzt, wenn die innere
Schale 6 innerhalb der äusseren
Schale 4 angeordnet ist. Die Höhe der Einlagenseitenwand 36 ist
so gewählt,
dass, wenn die Einlage 8 in der inneren Schale 6 angeordnet
ist, der Einlagenboden 34 und der Boden 12 der
inneren Schale einen Raum bilden, dessen Volumen im Wesentlichen
dem Volumen 10 des Produkts entspricht, das verpackt werden
soll.
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In
der Seitenwand 14 der inneren Schale ist eine Ausguss 40 ausgebildet.
In der Region um den Ausguss 40 kann eine Ausbuchtung 41 unterhalb
der Innenschalenrandzone 16 ausgebildet sein.
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Gemäss 3 hat
der Umriss der äusseren Schale 4 die
Form eines Vierecks mit abgerundeten Winkeln, und der Umriss der
inneren Schale 6 hat die Form eines Dreiecks mit abgerundeten
Winkeln. Ein Teil der freien Aussenkante 16' der Innenschalenrandzone 16 und
ein Teil der freien Aussenkante 18' der Abziehlasche 18 der
inneren Schale liegen an der Seitenwand 28 der äusseren
Schale an. Dadurch wird verhindert, dass sich die innere Schale 6 parallel zum
Boden 26 der äusseren
Schale bewegt. Zusätzlich
ist zwischen der Aussenkante 16' der Innenschalenrandzone 16 und
der Seitenwand 28 der äusseren Schale
eine dreieckige Aussparung 42 ausgebildet. Diese Aussparung 42 ermöglicht es
dem Benutzer, die innere Schale 6 aus der äusseren
Schale 4 herauszuheben.
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Die
Einlage 8 ist in der inneren Schale 6 angebracht.
Der Einlagenboden 34 hat im Wesentlichen die gleiche Form
wie der Boden 12 der inneren Schale, beispielsweise die
Form eines halbierten Tropfens. Ein Teil der Einlagenrandzone 38 liegt
auf der vertieften Schulter 22 der Seitenwand 14 der
inneren Schale auf. Ein Teil der Einlagenseitenwand 36 liegt an
der Seitenwand 14 der inneren Schale an. Die Einlage 8 ist
also kraftschlüssig
in der inneren Schale 6 angeordnet. Im Bereich der Einbuchtung 24 in
der Seitenwand 14 der inneren Schale ist die Einlagenseitenwand 36 exponiert.
Desgleichen liegt die Einlagenrandzone 38 in diesem Bereich
nicht auf der vertieften Schulter 22 auf. Dadurch kann
die Einlage 8 aus der inneren Schale 6 herausgehoben
werden, indem auf die Unterseite der Einlagenrandzone 38,
die der Einbuchtung 24 zugewandt ist, Druck ausgeübt wird.
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4 zeigt
die äussere
Schale 4 aus Kunststoff eines Verpackungssystems 2,
das ähnlich
ist wie die in 1 bis 3 dargestellten.
Die äussere Schale 4 hat
einen Boden 26, eine periphere Seitenwand 28 und
eine periphere Aussenschalenrandzone 30. Die Seitenwand 28 der äusseren
Schale besteht aus vier Seitenwandteilen 28a, 28b, 28c, 28d und
die Aussenschalenrandzone 30 besteht aus vier Teilen 30a, 30b, 30c, 30d.
Alle Winkel der Seitenwand 28 der äusseren Schale und der Aussenschalenrandzone 30 sind
abgerundet. Die Abziehlasche 32 der äusseren Schale ist an der äusseren
Kante 30' der
Aussenschalenrandzone 30 angebracht. Zwischen der Aussenschalenrandzone 30 und
der Abziehlasche 32 der äusseren Schale ist eine Übergangszone 44 ausgebildet.
Die Abziehlasche 32 der äusseren Schale beinhaltet einen
geprägten
Teil 46.
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Gemäss 5 hat
der Boden 26 der äusseren
Schale im Wesentlichen die Form eines Vierecks mit abgerundeten
Winkeln. Seiten 26a und 26c des Vierecks verlaufen
parallel und Seite 26b verläuft senkrecht zu den Seiten 26a und 26c.
Die Seiten 26a und 26b bilden einen Winkel 26β und
die Seiten 26b und 26c bilden einen Winkel 26γ. Der
Winkel 26δ, der
durch die Seiten 26c und 26d gebildet wird, beträgt etwa
80° und
der Winkel 26α,
der durch die Seiten 26d und 26a gebildet wird,
beträgt
etwa 100°.
Die Seitenwandteile 28a, 28b, 28c und 28d der äusseren Schale
entsprechend den Seiten 26a, 26b, 26c und 26d des
Vierecks. Die Aussenschalenrandzone 30 besteht aus vier
Teilen 30a, 30b, 30c, 30d, die
den Seiten 26a, 26b, 26c, 26d des
Bodens 26 entsprechen. Die Aussenschalenrandzone 30 hat
im Wesentlichen eine gleichmässige
Breite. Die Abziehlasche 32 der äusseren Schale ist am Teil 30d der
Aussenschalenrandzone 30 angebracht. Die Abziehlasche 32 der äusseren
Schale hat im wesentlichen die Form eines rechtwinkligen Dreiecks,
wobei der rechte Winkel abgerundet ist. Der geprägte Teil 46 der Abziehlasche 32 der äusseren
Schale weist eine dreieckige Form auf, die im Wesentlichen der Form
der Abziehlasche 32 der äusseren Schale entspricht,
wobei aber alle Winkel abgerundet sind. Die freie Aussenkante 30' der Aussenschalenrandzone 30 zusammen
mit der freien Aussenkante 32' der Abziehlasche 32 der äusseren
Schale bilden einen Umriss in Form eines Rechtecks mit abgerundeten
Winkeln. Die lange Seite L1 des Rechtecks ist etwa 85 mm lang, und die
kurze Seite L2 des Rechtecks ist etwa 69 mm lang. Das Rechteck kann
auch irgendwelche andere Dimensionen aufweisen.
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Wie
aus 6 hervorgeht, erhebt sich die Seitenwand 28 der äusseren
Schale im Wesentlichen senkrecht zum Boden 26 der äusseren
Schale. Die äussere
Seitenwand 28 ist im Bereich, wo sie auf den Boden 26 der äusseren
Schale trifft, gerundet. Die Aussenschalenrandzone 30 steht
von der Seitenwand 28 der äusseren Schale im Wesentlichen
parallel zum Boden 26 der äusseren Schale ab. Die äussere Schale 4 hat
eine Höhe
H von etwa 15 mm, wobei aber eine beliebige andere Höhe denkbar
ist.
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Der Übergangsbereich 44,
der zwischen der Abziehlasche 32 der äusseren Schale und der Aussenschalenrandzone 30 angebracht
ist, ist nach unten geneigt. Demzufolge ist die Ebene der Abziehlasche 32 der äusseren
Schale zurückversetzt
gegenüber
der Ebene der Aussenschalenrandzone 30. Der geprägte Bereich 46 der
Abziehlasche 32 der äusseren
Schale bildet eine Ebene, die im Wesentlichen mit der Ebene der
Aussenschalenrandzone 30 zusammenfällt.
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7 zeigt
eine innere Schale 6, die einen Boden 12, eine
periphere Seitenwand 14 und eine periphere Innenschalenrandzone 16 besitzt.
Die Seitenwand 14 der inneren Schale besteht aus drei Seitenwandteilen 14a, 14b, 14c und
die Innenschalenrandzone 16 besteht aus drei Teilen 16a, 16b, 16c. Die
Abziehlasche 18 der inneren Schale ist an der äusseren
Kante 16' der
Innenschalenrandzone 16 in dem Bereich angebracht, in dem
die zwei Seitenwandteile 16a und 16c der inneren
Schale aufeinander treffen. Die Abziehlasche 18 der äusseren
Schale beinhaltet einen geprägten
Teil 48, der nierenförmig ist.
Die Übergangszone 50 zwischen
der Innenschalenrandzone 16 und der Abziehlasche 18 der
inneren Schale ist nach unten geneigt. Demzufolge ist die Ebene
der Abziehlasche 18 der inneren Schale gegenüber der
Ebene der Innenschalenrandzone 16 zurückversetzt. Der geprägte Bereich 48 der
Abziehlasche 18 der inneren Schale bildet eine Ebene, die im
Wesentlichen mit der Ebene der Innenschalenrandzone 16 zusammenfällt.
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In
der Nähe
der Innenschalenrandzone 16 wird eine periphere Vertiefung
in der Seitenwand 14 der inneren Schale ausgebildet, wobei
diese Vertiefung die periphere Schulter 22 bildet. Die
Ebene dieser Schulter 22 verläuft im Wesentlichen parallel
zur Ebene des Bodens 12 der inneren Schale. Unterhalb der
peripheren Schulter 22 ist die Einbuchtung 24 („Finger-Kelle") in die Seitenwand 14 der
inneren Schale eingelassen.
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Wie
aus 8 ersichtlich ist, hat der Boden 12 der
inneren Schale die Form eines halbierten Tropfens, wobei die Winkel
abgerundet sind. Der Umriss des Bodens 12 der inneren Schale
besteht aus drei Teilen 12a, 12b, 12c,
wobei die Krümmung des
Tropfens zwischen den Teilen 12a und 12c angebracht
ist. Ebenso besteht die Seitenwand 14 der inneren Schale
im Wesentlichen aus drei Seitenwandteilen 14a, 14b, 14c.
Die Seitenwandteile 14b und 14c der inneren Schale
schneiden sich unter einem Winkel von etwa 35° wodurch ein erster Ausguss 40' ausgebildet
wird. Die Seitenwandteile 14a und 14b der inneren
Schale schneiden sich unter einem Winkel von etwa 90° wodurch
ein zweiter Ausguss 40'' ausgebildet
wird. Im Bereich der Ausgüsse 40', 40'' ist die Seitenwand 14 der
inneren Schale abgerundet.
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Die
Innenschalenrandzone 16 hat eine gleichförmige Breite.
Der Umriss der Innenschalenrandzonenteile 16a, 16b, 16c hat
die Form eines rechtwinkligen Dreiecks. Die Winkel sind abgerundet. Die
den Ausgüssen 40' und 40'' entsprechenden Winkel 16α (wird
durch die Innenschalenrandzonenteile 16b und 16c gebildet)
und 16γ (wird
durch die Innenschalenrandzonenteile 16a und 16b gebildet) betragen
etwa 35° respektive
etwa 90°.
Daraus folgt, dass der Winkel 16β (wird durch die Innenschalenrandzonenteile 16a und 16c gebildet)
ungefähr
55° beträgt. An die
Dimensionen der äusseren
Schale 4 (siehe 4 bis 6) angepasst,
ist L1 der inneren Schale etwa 72 mm lang und L2 etwa 56 mm. Andere Dimensionen
sind denkbar.
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Die
Abziehlasche 18 der inneren Schale ist in dem Bereich der
Innenschalenrandzone 16 angebracht, in dem die Innenschalenrandzonenteile 16a und 16c aufeinandertreffen.
Die Abziehlasche 18 der inneren Schale ist sichelförmig, wobei
der konkave Rand 18' der
Sichel mit der äusseren
Kante 16' der Innenschalenrandzone 16 verbunden
ist.
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Die
periphere Schulter 22 besteht aus drei Teilen 22a, 22b, 22c,
die den Innenschalenrandzonenteilen 16a, 16b, 16c entsprechen.
Unterhalb des Schulterbereichs, in dem die Teile 22a und 22c aufeinandertreffen,
ist die Vertiefung 24 ausgebildet. Diese Vertiefung 24 hat
die Form eines Teils einer Kreisoberfläche, wobei die konvexe Seite 24' der Innenschalenrandzone 16 zugewandt
ist und die konkave Seite 24'' dem Boden 12 der
inneren Schale. Zwischen der konkaven Seite 24'' der Vertiefung 24 und
dem Boden 12 der inneren Schale verläuft die Krümmung des Seitenwandbereichs 14 parallel
zum Boden 12 der inneren Schale. Da sowohl die Abziehlasche 18 der
inneren Schale als auch die Vertiefung 24 von den Ausgüssen 40', 40'' weg ausgebildet sind, beeinflussen
sie das Ausschütten
und Auftragen des verpackten Produktes nicht.
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Wie
aus 9 ersichtlich, bilden die Seitenwand 14 und
der Boden 12 der inneren Schale einen Winkel, der leicht
grösser
als 90° ist.
Die Seitenwand 14 der inneren Schale ist im Bereich, wo
sie auf den Boden 12 der inneren Schale trifft, abgerundet.
Die Innenschalenrandzone 16 steht von der Seitenwand 14 der
inneren Schale im Wesentlichen parallel zum Boden 12 der
inneren Schale ab.
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Angepasst
an die Höhe
der äusseren
Schale 4 (siehe 6), besitzt die innere Schale
eine Höhe von
etwa 10 mm. Eine beliebige andere Höhe ist denkbar.
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Die
Einlage 8, wie sie in 10 dargestellt ist,
besteht aus einem Einlagenboden 34, einer peripheren Einlagenseitenwand 36 und
einer peripheren Einlagenrandzone 38.
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Wie
aus 11 ersichtlich, entspricht die Form des Einlagenbodens 34 im
Wesentlichen der Form des Bodens 12 der inneren Schale
gemäss 7 bis 9,
und hat dementsprechend die Form eines halbierten Tropfens mit drei
Bereichen 34a, 34b, 34c. Entsprechend
hat die Einlagenseitenwand 36 drei Teile 36a, 36b, 36c,
und die Einlagenrandzone 38 hat drei Teile 38a, 38b, 38c,
die den Bereichen 34a, 34b, 34c des Einlagenbodens
und damit den Bodenteilen 12a, 12b, 12c (siehe 7 und 8) entsprechen.
Alle Winkel der Einlagenseitenwand 36 und der Einlagenrandzone 38 sind
abgerundet. Die Dimensionen des Einlagenbodens 34 sind
leicht kleiner als die Dimensionen des Bodens 12 der inneren Schale.
Dadurch ist die Einlage 8 im zusammengesetzten Verpackungssystem
kraftschlüssig
in der inneren Schale 6 angebracht, da die Einlagenseitenwand 36 an
der Seitenwand 14 der inneren Schale anliegt.
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Die
Einlagenrandzone 38 hat im Wesentlichen eine gleichförmige Breite.
Die Breite ist so gewählt,
dass sie in die Vertiefung 20 der Seitenwand 14 der
inneren Schale (siehe 7 und 8) hineinpasst.
Dadurch liegt die Einlagenrandzone 38 im zusammengesetzten
Verpackungssystem auf der Schulter 22 der inneren Schale 6 auf.
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Angepasst
an die Dimensionen der inneren Schale 6, ist L1 der Einlage 8 etwa
58 mm lang und L2 etwa 30 mm. Andere Dimensionen sind denkbar.
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Gemäss 12 bilden
die Einlagenseitenwand 36 und der Einlagenboden 34 einen
Winkel, der leicht grösser
als 90° ist.
Die Einlagenseitenwand 36 ist in dem Bereich, in dem sie
auf den Einlagenboden 34 trifft, abgerundet. Die Einlagenrandzone 38 steht von
der Einlagenseitenwand 36 im Wesentlichen parallel zum
Einlagenboden 34 ab.
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Die
Einlage 8 hat eine Höhe
von ungefähr
7 mm. Abhängig
von der Höhe
der inneren Kunststoffschale 6, ist eine beliebige andere
Höhe denkbar.