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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Kanal-Erfassungsverfahren für ein drahtloses
Kommunikationssystem, insbesondere ein Innenraum-Netzwerk, umfassend
eine Mehrzahl von Teilnehmer-Stationen, von denen jede einen Sender
und einen Empfänger aufweist,
und wobei zwischen den Teilnehmer-Stationen unter Verwendung entsprechender
Sender und Empfänger
und einer Mehrzahl von Kanälen,
die für die
Kommunikation in dem drahtlosen Kommunikationssystem verfügbar sind,
Informationen ausgetauscht werden können. Die Erfindung bezieht
sich ferner auf eine Teilnehmer-Station für ein drahtloses Kommunikationssystem.
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Hintergrund
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Für Privathäuser und
auch lokale Netzwerke (LAN) schreiten Entwicklungen weiter, um alle
Arten von Vorrichtungen miteinander zu verbinden, wie Fernsehgeräte, Personal-Computer,
Stereosysteme, Telefone usw. Mehrere in einem Bereich befindliche und
zu einer Gruppe von zugeordneten Benutzern gehörende Vorrichtungen, zum Beispiel
in derselben Wohnung oder in demselben Gebäude, können als Teil eines sogenannten
Clusters angesehen werden. Dies kann auch nahe Stationen außerhalb
des entsprechenden Gebäudes
einschließen.
Informationsaustausch zwischen den Vorrichtungen des Clusters und
wahlweise zwischen den Cluster-Vorrichtungen und Stationen anderer
naher Cluster kann auf einer drahtlosen HF-Kommunikation beruhen.
Es kann jedoch auch eine Kombination von drahtloser und drahtgebundener
HF-Kommunikation vorgesehen werden.
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Für die HF-Kommunikation
zwischen den Vorrichtungen und/oder den außerhalb befindlichen Stationen
ist nur eine begrenzte Zahl von HF-Kanälen verfügbar. Vorrichtungen eines Clusters
und/oder wahlweise von verschiedenen Clustern, die miteinander kommunizieren,
verwenden einen (oder wahlweise mehr als einen) Kanal, indem sie
eine Mehrzahl von Zeit- und/oder Frequenzschlitzen miteinander teilen.
Dies bewirkt normalerweise keine Störungsprobleme. Die Vorrichtungen
und die Stationen der verschiedenen Cluster können die für die Kommunikation verfügbaren Kanäle unter
bestimmten Bedingungen (Entfernung, Störpegel usw.) benutzen/wiederbenutzen.
Daher verursachen Kommunikationssignale von Vorrichtungen in anderen
Clustern Störungsprobleme
in Bezug auf die Kommunikation der Vorrichtungen des in Betracht
gezogenen Clusters. In Situationen von hohem Kommunikationsverkehr können Störungen eine
Wiederverwendung desselben Kanals verhindern, und wenn keine Kanäle mehr verfügbar sind,
die Nutzung eines gewünschten Dienstes
blockieren.
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Um
Konfliktsituationen zu vermeiden, bevor ein bevorzugter Kanal für die Kommunikation
belegt (erfasst) und verwendet wird, führt jede Vorrichtung getrennt
ein Kanalprüfungsverfahren
durch. Bei dem Kanalprüfungsverfahren
wird auf der Basis von Kommunikations-Parametern der bevorzugte
Kanal geprüft,
ob er eine drahtlose Kommunikation ermöglicht, vorzugsweise eine optimierte
Kommunikation über
den bevorzugten Kanal.
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Aus
EP-A-0 635 989 ist ein Verfahren zur dynamischen Zuordnung eines
Kanals zur Kommunikation zwischen einer Basisstation und einer mobilen Station
in einem zellularen Kommunikationssystem bekannt. Bei diesem Verfahren
wird eine Vielzahl von Antennen, die jeweils Sektoren des Service-Bereichs der
Basisstation abdecken, für
die Kanalprüfung
verwendet.
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Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kanalerfassungsverfahren
für ein
drahtloses Kommunikationssystem zur Verbesserung der Kommunikationssignal-Leistungsfähigkeit
aufzuzeigen, wie in den Ansprüchen
1 bis 10 angegeben ist.
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Gemäß der Erfindung
ist ein Kanalerfassungsverfahren für ein drahtloses Kommunikationssystem,
z.B. ein Innenraum-Netzwerk, vorgesehen, umfassend eine Mehrzahl
von Teilnehmerstationen, von denen jede einen Sender und einen Empfänger aufweist,
wobei zwischen den Teilnehmerstationen unter Verwendung entsprechender
Sender und Empfänger
und einer Mehrzahl von Kanälen,
die für
die Kommunikation in dem drahtlosen Kommunikationssystem verfügbar sind,
unabhängig
Informationen ausgetauscht werden können, wobei das Verfahren die
Schritte umfasst:
- a) Prüfen einer Gruppe von Kanälen (C1
bis Cm, m ≥ 2)
der Mehrzahl von Kanälen,
die zur Kommunikation zwischen einer ersten und einer zweiten Teilnehmer-Station
(Sx, Sy; 1 ≤ x ≤ n, 1 ≤ y ≤ n) der Mehrzahl
von Teilnehmer-Stationen (S1 bis Sn) verfügbar sind, mittels einer Antenne
oder einer Antennenanordnung mit Rundstahlcharakteristik unter Verwendung
einer ersten Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern (I1, M1);
- b) falls ein Kanal (Cx, 1 ≤ x ≤ m) der Gruppe
von Kanälen
(C1 bis Cm) die erste Gruppe von Kommunikations-Parametern erfüllt, einen
solchen Kanal für
die drahtlose Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten
Teilnehmer-Station (Sx, Sy) auswählen;
- c) Prüfen
des ausgewählten
Kanals (Cx) mittels einer Richtantenne mittels einer zweiten Gruppe von
Kommunikations-Parametern (I2, M2);
- d) Erfassen des ausgewählten
Kanals (Cx) für weitere
drahtlose Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Teilnehmer-Station
(Sx, Sy) und gegebenenfalls weiteren Stationen, wenn der Kanal die
zweite Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern erfüllt.
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Das
offenbarte Verfahren verbessert die Ausnutzung der Kanal-Leistungsfähigkeit
und vermeidet negative Konsequenzen aufgrund häufigerer Benutzung (Wiederbenutzung)
der Kanäle
in drahtlosen Kommunikationssystemen. Auf der Basis von Informationen,
die von Kanalprüfung
mittels einer Richtantenne abgeleitet werden, werden zweite Kommunikations-Bezugs-Parameter
vorgesehen, die ihrerseits zur Entscheidung verwendet werden, ob
ein ausgewählter
Kanal für
weitere Kommunikation verwendet werden kann. Die Verwendung der Richtantenne
für die
Kanalprüfung
bei dem Kanal-Belegungsverfahren erlaubt die Unterscheidung von
Kanälen
mit einer verhältnismäßig hohen
Störungsstärke in einer
Richtung, die sich von der gesuchten Kommunikationsrichtung und
von Kanälen mit
einer verhältnismäßig hohen
Störungsstärke in allen
Richtungen unterscheidet. Wenigstens für die Verbindungen zu Stationen,
die sich in einer Richtung entgegengesetzt zu der Richtung des Haupt-Störers befinden,
können
einige andere Kommunikations-Parameter akzeptiert werden, die weniger
anspruchsvoll sind. Wenn Ergebnisse, die von der Richtantennen-Feststellung
empfangen werden, in Betracht gezogen werden, nimmt die Wahrscheinlichkeit
zu, dass ein Kanal belegt wird, der Kommunikations-Parameter erfüllt, die
für eine
korrekte Kommunikation zwischen Teilnehmer-Stationen in dem drahtlosen Kommunikationssystem
erforderlich sind. Daher verbessert das offenbarte Verfahren die
Leistungsfähigkeit
der drahtlosen Kommunikation in dem System und vermindert die Gesamt-Fehlerrate des drahtlosen
Kommunikationssystems.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
werden aus den Unteransprüchen
ersichtlich.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Teilnehmer-Station für ein drahtloses Kommunikationssystem,
wie im Anspruch 10 beansprucht.
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Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines drahtlosen Kommunikationssystems;
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2 ein
Diagramm, das die verschiedenen Kommunikations-Bezugs-Parameter
erklärt
und
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3 ein
Beispiel einer Richtantenne für
die Verwendung bei der Erfindung.
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Ausführungsbeispiele
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Das
allgemeine Konzept eines gemischten Frequenz- und Zeitmultiplex-Kommunikationssystems
ist in EP-A-0 853 400 beschrieben. Für die Offenbarung der Erfindung
wird daher ausdrücklich
auf dieses Dokument Bezug genommen, insbesondere auf die Offenbarung
des Kanal-Belegungsverfahrens.
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1 zeigt
ein HF-Kommunikationssystem mit einer Mehrzahl von Teilnehmer-Stationen
S1, ..., S4. Drei der Teilnehmer-Stationen S1, S2, S3 befinden sich
in einem Bereich oder Cluster, wie einer Wohnung oder einem Gebäude. Eine
Teilnehmer-Station S4 befindet sich außerhalb des Clusters 1.
Die Teilnehmer-Station S4 ist eine Transceiver-Station, die HF-Informationen sendet,
die im Prinzip von Teilnehmer-Stationen S1 und/oder S2 und/oder
S3 empfangen werden können.
Außerdem können HF-Signale
unabhängig
zwischen den Cluster-Teilnehmer-Stationen S1, S2, S3 ausgetauscht werden.
Es kann einige weitere Stationen (nicht dargestellt) geben, die
nicht zuverlässig
von den Teilnehmer-Stationen S1, S2, S3 empfangen werden können, die
aber einen Störungspegel
am Ort der Stationen S1, S2, S3 erzeugen. Die Teilnehmer-Stationen S1,
S2, S3 können
Teil eines lokalen Netzwerkes (LAN) sein, das zum Beispiel TES,
Personal-Computer, Stereosysteme, Telefone usw. umfasst.
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Zur
Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1, S2, S3 und zwischen
S4 und weiteren Stationen (nicht dargestellt) und wahlweise zwischen
den Stationen S1, S2, S3, S4 gibt es nur eine begrenzte Zahl von
verfügbaren
HF-Kanälen. Die Teilnehmer-Stationen
S1, S2, S3, S4 verwenden die verfügbaren HF-Kanäle zur Kommunikation,
indem sie sich eine Menge von Zeit- und/oder Frequenzschlitzen eines
Kanals miteinander teilen, und falls geeignet (z.B. unterschiedliche
Cluster) durch Verwendung unterschiedlicher Kanäle.
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Bevor
ein Kanal für
die Kommunikation zwischen zwei oder mehr Teilnehmer-Stationen verwendet
wird, z.B. zwischen S1 und S2, wird der Kanal getestet, um zu prüfen, ob
der Kanal Erfordernisse erfüllt,
die für
die drahtlose Kommunikation über
den Kanal notwendig sind. Eine Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern
dient dazu, die Benutzbarkeit eines Kanals für die Kommunikation zu beweisen.
Im allgemeinen werden Kommunikations-Bezugs-Parameter verwendet, um die Übertragungsqualität des Kanals
zu überwachen.
Ein Kanalerfassungs- oder -belegungsprozess wird mit der Prüfung von
verfügbaren
Kanälen
begonnen, ob sie frei oder besetzt sind.
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In 2 sind
Beispiele von Kommunikations-Bezugs-Parametern dargestellt, die für die Kanalprüfung verwendbar
sind. Während
des Kanalprüfverfahrens
kann ein bestimmter Störungsstärke-Bezugswert
I1 oder I2 und/oder eine bestimmte Spanne M1 oder M2 angewendet
werden, um zwischen Kanälen
zu trennen, die für
die Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 benutzbar
sind bzw. Kanälen,
die besetzt sind. Die Störunggsstärken-Bezugswerte
I1 und I2 stellen unterschiedliche Pegel von Störungsstärke dar, die von anderer drahtloser
Kommunikation als der geprüften Kommunikation
herrühren.
Das Prüfverfahren
kann verfeinertere Verfahren enthalten, z.B. eine Korrelation der
empfangenen Kanalsignale mit bekannten (angenommenen) Schemata oder
Sequenzen, um in der Lage zu sein, relativ schwache Signale festzustellen
und zwischen systemkonformen Signalen/Störungs- und anderen Signalen
zu unterscheiden (die unterschiedliche Auswirkungen haben und die
Anwendung von unterschiedlichen Parameter-Gruppen implizieren können).
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Außerdem muss
das Kanalprüfverfahren eine
Spanne M1, M2 für
ungünstige
Umstände
in Betracht ziehen (z.B. sich bewegende Teilnehmer-Stationen), und/oder
ein Umschalten auf eine andere Station des in Betracht gezogenen
Clusters und/oder eine Station, die zu einem vorhandenen (arbeitenden)
aber störenden
Cluster gehört,
der die Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2
beeinträchtigt
und zu einer weiteren Abnahme der Kanal-Leistungsfähigkeit oder der Kommunikations-Qualität führen kann.
In jedem Fall muss die Summe (I1 + M1; I2 + M2) des entsprechenden
Störungsstärke-Bezugswertes
I1 oder I2 und der entsprechenden Spanne M1 oder M2 kleiner als
eine akzeptable Störungsstärke Pa (siehe 2)
sein, die auch ein charakteristischer Kanal-Parameter ist. Die akzeptable
Störungsstärke Pa für eine Kommunikation
ist ein etwas fester Parameter in dem System und wird daher als
eine Konstante angesehen. Dieser Parameter ist wegen der anderen
Parameter in dem Kommunikationssystem wie maximale Übertragungsleistung,
Typ von zugelassenen Antennen, Frequenzbereich, Fehlerkorrektur-Verfahren
usw. festgelegt.
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Um
daher auf der sicheren Seite zu sein, muss bei der Kanalprüfung eine
verhältnismäßig große Spanne
M1 oder M2 angewendet werden. Dies führt vermutlich zu einer Kanal-Ausnutzung oder Leistungsfähigkeit
weit jenseits theoretischer Werte oder jenseits solcher Werte, die
erreicht werden könnten,
wenn die Positionierung der Vorrichtungen bekannt gewesen wäre. Wenn
eine angemessene Spanne nicht angewendet wird und keine anderen Maßnahmen
getroffen werden, kann die Kommunikation teilweise unterbrochen
werden, oder das Kommunikationssystem kann in verschiedenen Clustern zusammenbrechen.
Um solche Verfälschungen
in der Kommunikation zu vermeiden, wird eine verhältnismäßig breite
Spanne für
die Kanalprüfung
verwendet. Somit wird die Spanne als Sicherheitsbereich für die Kommunikation
betrachtet. Selbst in Fällen,
in denen die örtlichen
Bedingungen (z.B. mehr Kommunikationsverkehr in benachbarten Clustern, geänderte Positionen
während
der Kommunikation, usw.) sich während
der Kommunikation ändern,
wird aufgrund dieser Spanne die Kommunikation nicht unterbrochen.
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Der
Unterschied zwischen einer minimalen Eingangsleistung Pm (siehe 2)
und dem Störungsstärken-Bezugswert I1 oder
I2 wird auch als Störungsabstand
bezeichnet. In 2 sind auch eine gesendete Leistung
Pt und eine nominale Eingangsleistung Pn dargestellt.
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Nachfolgend
wird ein Verfahren zur Belegung eines Signals, z.B. eines HF-Kanals,
der für drahtlose
Kommunikation zwischen zwei Teilnehmer-Stationen verwendet wird,
z.B. zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2, beschrieben. Zunächst führt die
Station S1 eine Kanalprüfung
mit einer sehr anspruchsvollen Gruppe von Kommunikations-Parametern
I1' und M1' durch. Bei dieser
Prüfung
wird eine Rundstrahlantenne verwendet. Bei dem beschriebenen Beispiel
umfasst die Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern den Störungsstärken-Bezugswert I1' und die Spanne M1' (siehe 2).
Das neue Kanal-Belegungsverfahren ist jedoch unabhängig von
der Zahl und der Natur der Kommunikations-Bezugs-Parameter, die
für die
Kanalprüfung
verwendet werden. Da diese Parameter sehr anspruchsvoll sind, z.B.
wird eine eine Spanne von 30 dB von der akzeptablen Störungsstärke Pa gefordert,
gibt es manchmal ein negatives Ergebnis für die Kanalprüfung, insbesondere
in einem Bereich einer großen
Stadt, wo eine Menge von Wohnungen in einem kleinen Bereich konzentriert
ist. Wenn somit keiner der geprüften
Kanäle
diese Parameter erfüllen,
prüft die
Station S1 den Kanal mit einer weniger anspruchsvollen Gruppe von
Kommunikations-Parametern I1, M1, wie in 2 dargestellt.
Auch in dieser Phase wird die Prüfung
mit einer Rundstrahlantenne durchgeführt.
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Wenn
wenigstens einer der geprüften
Kanäle die
Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern I1, M1 für die Kommunikation
zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 erfüllt, dann wird wenigstens ein
Kanal ausgewählt,
und der Kanal wird für
eine erste drahtlose Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen
S1 und S2 belegt. Es ist die Station, die eine Kommunikation zu
beginnen wünscht,
die den Kanal auswählt,
um einen Service zu errichten.
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Die
Spanne M1 wird vorzugsweise unterhalb eines theoretisch optimalen
Wertes (der für
den Fall ohne Anwendung einer Richtantenne verwendet worden wäre) gewählt. Dies
erlaubt, in die folgenden Prüfungsschritte
weitere Kanäle
einzubeziehen.
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Dann
wird in einer anderen Prüfungsphase eine
Richtantenne verwendet, um die Auswahl wenigstens eines Kanals zu
prüfen.
Mittels der Richtantenne wird ein Signal-Ankunftswinkel des zwischen der ersten
und der zweiten Teilnehmer-Station S1, S2 übertragenen Kommunikationssignals
festgestellt. Dies wird zum Beispiel durch die Station S2 ausgeführt, während S1
zum Beispiel ein „Kommunikations-Anforderungssignal" sendet. Außerdem wird
ein Signal-Ankunftswinkel des Haupt-Störungssignals, das von anderer
Kommunikation in dem drahtlosen Kommunikationssystem herrührt, mittels
der Richtantenne festgestellt. Dieser Prüfungsteil erfordert, dass kein
Signal von der anderen (entsprechenden) Station gesendet wird, d.h.
durch S1, wenn S2 die Prüfung
durchführt
(der Kanal wird nur teilweise benutzt, das Signal wird während bestimmter
Zeitperioden abgeschaltet). Danach wird der festgestellte Signal-Ankunftswinkel
von Spitzensignalen des Kommunikationssignals mit dem festgestellten
Signal-Ankunftswinkel
von Spitzensignalen der Störungssignale
verglichen.
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3 zeigt
eine Querschnittsansicht einer Richtantenne, die bei dieser Erfindung
verwendet werden kann. Diese Antenne besteht aus drei getrennten
Antennenstäben
R1, R2, R3, die getrennt oder in Kombination für Datenkommunikation verwendet
werden können.
Zu jeder Antenne gehört
ein Reflektor mit einer „V"-Form mit einem Öffnungswinkel
von 120°.
Der Reflektor dient zur Abschirmung des Antennenstabes gegen Strahlung
aus anderen Richtungen als denen, die in den Öffnungswinkel fallen. Eine
solche Art von Richtantenne ist verhältnismäßig einfach und kann auch für tragbare
Vorrichtungen verwendet werden. Es gibt andere Arten von Richtantennen,
die bei dieser Erfindung verwendet werden können. Für eine erste Kanalprüfung können alle
die verschiedenen Antennenstäbe
in Kombination verwendet werden. Zur Bestimmung der Richtung von
Signalen werden die Antennenstäbe
getrennt während
des Empfangs verwendet.
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Auf
der Basis der Ergebnisse des Vergleichs der Signal-Ankunftswinkel
wird eine weitere Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern I2
und M2 vorgesehen. Der wenigstens eine Kanal, der für die erste
Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 ausgewählt/belegt
wird, wird für weitere
drahtlose Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und
S2 und möglicherweise weitere
Stationen vorzugsweise desselben Clusters ausgewählt, wenn der ausgewählte Kanal
die andere Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern I2 und M2
erfüllt,
die weniger oder mehr anspruchsvoll sein können als die Kommunikations-Bezugs-Parameter
I1, M1. Daher sendet die Station, die den „Überprüfungs-Test" ausgeführt hat – z.B. S2 wie zuvor angenommen,
während
S1 ein „Kommunikations-Anforderungssignal" sendete – ein „Kanal-Akzeptanz"-Signal.
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Relativ
hohe Werte der Spanne M, die relativ niedrigen Werten der Störungsstärke I entsprechen, werden
für die
andere Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern I2, M2 vorgesehen,
wenn der festgestellte Signal-Ankunftswinkel des Spitzensignals
des Kommunikationssignals und der festgestellte Signal-Ankunftswinkel
des Spitzensignals des Störungssignals
gleich oder nahezu gleich sind, d.h. Kommunikationssignal und Störungssignal(e)
kommen von nahezu derselben Richtung an. Niedrigere Werte von M,
die höheren
Werten von I entsprechen, werden für die andere Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern
I2, M2 vorgesehen, wenn der festgestellte Signal-Ankunftswinkel
des Spitzensignals des Kommunikationssignals und der festgestellte
Signal-Ankunftswinkel des Spitzensignals des Störungssignals sich um etwa 180° unterscheiden, d.h.
Kommunikationssignal und Störungssignal
kommen von nahezu entgegengesetzten Richtungen an.
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Im
letzteren Fall wird der Wert von M2 vorzugsweise unterhalb des Wertes
von M1 gewählt, was
bedeutet, dass I2 höher
als I1 ist (siehe 2). Andererseits könnte das
Prüfungsergebnis
im ersten Fall (gleiche Ankunftswinkel von Kommunikations- und Störungssignal)
unter gewissen Bedingungen ignoriert werden. Wenn zum Beispiel die
Station S2 die entsprechende Prüfung
ausführt,
kann angenommen werden, dass die vorangehende Prüfung, die auf I1, M1 beruhte
und von der Station S1 ausgeführt
wurde, den ersten Fall aufgrund der Tatsache abdeckt, dass in diesem
Fall S1 näher
an der Störungsquelle
liegt (die außerhalb
der Linie S1–S2
sein muss).
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Es
können
Zwischenwerte für
die andere Gruppe von Kommunikations-Bezugs-Parametern I2, M2 vorgesehen.
werden, wenn ein Unterschied zwischen dem festgestellten Signal-Ankunftswinkel des
Spitzensignals des Kommunikationssignals und dem festgestellten
Signal-Ankunftswinkel des Spitzensignals des Störungssignals zwischen den beiden
oben definierten Positionen von etwa 0° und etwa 180° liegt. Wenn
beim Prüfen
der für
die Kommunikation in dem drahtlosen Kommunikationssystem verfügbaren Kanäle auf der
Basis der Gruppe von Kommunikations-Parametern I1 und M1 kein einen
Kanal erfüllender
Kommunikations-Parameter I1, M1 gefunden wird, kann wenigstens eine
weitere Gruppe von Kommunikations-Parametern I3 und M3 vorgesehen
werden, um eine Gruppe von Kanälen noch
einmal zu prüfen.
Die wenigstens eine weitere Gruppe von Kommunikations-Parametern I3, M3 wird
ausgewählt,
um für
eine drahtlose Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1
und S2 eines Kanals von noch ausreichender Qualität im Vergleich
zur Kommunikation auf der Basis von Parametern I1 und M2 zu sorgen,
so dass Informationen zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 übertragen werden können.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung kann der wenigstens eine für die drahtlose Kommunikation
zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 ausgewählte Kanal
als eine provisorische Wahl angesehen werden. Der provisorisch ausgewählte Kanal
kann für
eine erste Einrichtungs-Kommunikation
zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und S2 verwendet werden. Der
provisorisch ausgewählte
Kanal könnte
später
auf „beiden
Seiten" überprüft werden,
d.h. auf der Seite der Teilnehmer-Station S1 bzw. auf der Seite
der Teilnehmer-Station S2 und für
die weitere Kommunikation zwischen den Teilnehmer-Stationen S1 und
S2 nur ausgewählt werden,
wenn die Kommunikation mit ausreichender Übertragungsqualität auf „beiden
Seiten" ausgeführt werden
kann. Dies kann zum Beispiel beinhalten, dass die Übertragungen
in beiden Richtungen (S1 → S2
und S2 → S1)
ausreichend niedrige Langzeit-Fehlerraten vorsehen. Für eine spätere Überprüfung kann
die Richtantenne verwendet werden.
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Es
ist zu verstehen, dass das beschriebene Kanal-Belegungsverfahren im wesentlichen unabhängig von
dem Verfahren ist, das für
die erste Kanalwahl verwendet wurde, wie auch von der Gruppe von
Kommunikations-Parametern. In jedem Fall wird nach Belegung eines
Kanals für
eine erste Kommunikation die erste Wahl mittels der Richtantenne überprüft. Wenn
es obligatorisch ist, dass jede Teilnehmer-Station mit einer Richtantenne ausgerüstet ist, kann
die allererste Prüfphase
mit Kommunikations-Bezugswerten I1' und M1' fortgelassen werden, weil eine Verifizierung
des Kanals mit der Richtantenne garantiert ist.
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Der
Fachmann wird verstehen, dass das beschriebene Kanal-Belegungsverfahren
von allen Teilnehmer-Stationen S1, ..., S4 ausgeführt werden kann,
so dass in dem drahtlosen Kommunikationssystem die Gesamt-Kommunikations-Leistungsfähigkeit
verbessert werden kann.