DE3344652C2 - - Google Patents
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- G01—MEASURING; TESTING
- G01C—MEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
- G01C5/00—Measuring height; Measuring distances transverse to line of sight; Levelling between separated points; Surveyors' levels
- G01C5/005—Measuring height; Measuring distances transverse to line of sight; Levelling between separated points; Surveyors' levels altimeters for aircraft
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Bodennähewarnsystem für
Flugzeuge, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solches Bodennähewarnsystem für Flugzeuge ist aus der
US-PS 42 24 669 bekannt.
Bei bekannten Bodennähewarnsystemen werden die Warnkriterien oder
Warnhüllkurven normalisiert, um ein annehmbares Gleichgewicht
zwischen einer rechtzeitigen Warnung des Piloten, wenn sich das
Flugzeuge in einer Lage befindet, in der unbeabsichtigtes Fliegen
in Terrain möglich ist, und einer Minimierung von Fehlwarnungen
zu erzielen. Eine Fehlwarnung wird von einem Bodennähewarnsystem
erzeugt, wenn das Flugzeuge in bezug auf das Gelände normal fliegt
und nur eine geringe oder keine Gefahr besteht, daß ungewollt in
den Boden geflogen wird. Fehlwarnungen werden jedoch als äußerst
unerwünscht angesehen, da sie dazu führen, das Vertrauen des
Piloten in das Warnsystem zu reduzieren, so daß dieser eventuell
eine anschließende gültige Bodennähewarnung mißachtet. Infolgedessen
ist es schon immer als höchst wünschenswert angesehen
worden, Fehlwarnungen auf das maximale Maß zu minimieren, das
noch mit der Erzeugung rechtzeitiger Warnungen, wenn sich das
Flugzeuge tatsächlich in der Gefahr des Aufpralls auf den Boden
befindet, kompatibel ist. Bisher haben sich Versuche, Fehlwarnungen
zu reduzieren, hauptsächlich darauf konzentriert,
optimale Warnhüllkurven für jede vom Flugzeug angetroffene Art
von Terrain vorzusehen, so daß eine Gruppe von Warnhüllkurven
weltweit ein Gleichgewicht zwischen Fehlwarnungen und gültigen
Warnungen herstellt. Bekannte Vorschläge zur Erstellung normalisierter
Warnhüllkurven oder -kriterien für alle Flugsituationen
sind in den folgenden US-PS angegeben:
37 15 71839 34 221
39 46 35839 25 751
39 58 21839 34 222
39 22 63740 30 065
39 44 96840 60 793
39 47 80942 15 334
39 47 80843 19 218
39 47 810
Aufgrund ausführlicher Untersuchungen von Bodennähewarnsystemen,
die in der ganzen Welt in Verkehrsmaschinen benützt werden, wurde
nun gefunden, daß es Instrumentenanflüge zu bestimmten Flughäfen
gibt, wo das Terrain entlang der Anflugstrecke derart ist, daß
die Warnzeit im Fall einer gültigen Bodennähewarnung nicht
optimal ist, wenn der Flughafen relativ zum umgebenden Terrain
auf einer ziemlich großen Höhe liegt. Ein Beispiel für eine
solche Situation ist der Instrumentenlandeanflug zur Landebahn 24
in Hot Springs, Virginia, wo das unter der Anflugbahn liegende
Terrain sehr schnell auf die Landebahnhöhe ansteigt. Infolgedessen
könnte es geschehen, daß das Flugzeug nicht die Funkhöhen-
Bereitschaftshöhe für den Gleitbahn-Modus erreicht, bevor
sich das Flugzeug innerhalb 0,5 sm (0,925 km) von der Landebahnschwelle
befindet, was für ein Abfangen des Flugzeugs zu spät sein kann,
wenn es ungewollt unter die Landebahnhöhe gesunken ist. Ebenso
gibt es eine Reihe von Flughäfen, bei denen aufgrund des unter
den Anflug- oder Startstrecken befindlichen Terrains der An- oder
Abflug in einer unerwünscht hohen Zahl Fehlwarnungen resultieren
kann. Diese Strecken umfassen z. B. die Start-/Landebahn 13 in
Hongkong, die Start-/Landebahn 15 in Leeds Bradford,
Vereinigtes Königreich, die Start-/Landebahn 26R in
Ontario, Calif. und die Start-/Landebahn 26 in
Victoria, Britisch Columbien.
Die dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 entsprechende
US-PS 42 24 669 offenbart ein Anzeige- und Warnsystem,
das mit Hilfe eines Navigationscomputers sowie einer
Speichereinrichtung Daten bezüglich einer vorgegebenen
Minimalsicherheitshöhe als Funktion des geographischen
Orts speichert. Somit wird bei dem aus der US-PS 42 24 669
bekannten System eine Mindesthöhe für das Flugzeug
abhängig vom geographischen Ort, der Geschwindigkeit
über Grund, des Flugwegs über Grund und der Höhenrate
definiert. Dieses bekannte System verwendet jedoch keinen
Satz vorgegebener Warnkriterien, die immer unabhängig
vom Ort des Flugzeugs in Betrieb sind und die abhängig
vom geographischen Ort modifiziert werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Bodennähewarnsystem
für Flugzeuge zu ermöglichen, das sich automatisch auf
unterschiedliche geographische Bedingungen an der gerade
vorliegenden Position des Flugzeugs anpaßt und
dadurch die Anzahl möglicher Falschwarnungen vermindert.
Obige Aufgabe wird für ein Bodennähewarnsystem für
Flugzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß
durch die in seinem kennzeichnenden
Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Die Unteransprüche 2 bis 24 kennzeichnen vorteilhafte
Ausbildungen davon.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielsweise näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Logikdiagramm eines Bodennähewarnsystems, bei dem
Warnkriterien als Funktion der Flugzeugposition
änderbar sind,
Fig. 2A bis 3E grafische Darstellungen von Warnhüllkurven
des Bodennähewarnsystems für verschiedene
Warnbetriebsarten,
Fig. 3 eine grafische Darstellung der Anflugstrecke
für Landebahn 24 in Hot Springs, Virginia,
Fig. 4 eine grafische Darstellung der Anflugstrecke
für Landebahn 26R in Ontario, Calif., und
Fig. 5 eine grafische Darstellung der Abflugstrecke
für Startbahn 26 in Victoria, British Columbia.
Das Logikdiagramm von Fig. 1 zeigt die bevorzugte Ausführungsform
des Bodennähewarnsystems, bei dem Warnkriterien nach Maßgabe der
Flugzeugposition änderbar sind. Block 10 zeigt einen Flugzeug-
Datenbus, der dem Bodennähewarnsystem verschiedene Signale
zuführt. Eine ausführliche Beschreibung der einem Bodennähewarnsystem
zuführbaren Signale ist in ARINC Characteristic 429
(veröffentl. von Aeronautical Radio, Inc., Annapolis, Maryland)
zu finden. Die von dem Datenbus 10 gelieferten Signale umfassen
ein Fahrtsignal auf Leitung 12, ein Funkhöhensignal auf Leitung
14, ein Druckhöhensignal auf Leitung 16, Klappen- und Fahrwerk-
Lagesignale auf Leitungen 18 und 20 sowie ein Funkgleitwegsignal
auf Leitung 22. Diese Signale dienen dann als Eingänge
für eine logische Warnschaltung bzw. Warnlogik 24, die wiederum
ein Warnsignal auf Leitung 26 erzeugt, wenn die verschiedenen
Flugparameter entsprechend den Signalen auf den Leitungen 12-22
bedeuten, daß sich das Flugzeug relativ zum Gelände in einer
gefährlichen Situation befindet. Das Warnsignal auf Leitung 26
wird dann einem Sprechwarnungs-Generator 28 zugeführt, der
wiederum ein Sprechwarnungs-Signal über Leitung 30 erzeugt, das
in einer Sprechwarnung resultiert, die von einem Cockpit-
Lautsprecher 32 erzeugt wird.
Die verschiedenen Warnkriterien oder Warnhüllkurven für jeden
Warnmodus sind in den Fig. 2A-2E dargestellt. Die Warnhüllkurven
von Fig. 2 gleichen denjenigen der ARINC-Charakteristik 723.
Spezielle Schaltungen oder Vorrichtungen zur Erzeugung von
Warnsignalen auf Leitung 26 durch die Warnlogik 24 sind im
einzelnen in den eingangs genannten US-PS angegeben.
Fig. 2A zeigt die Warnhüllkurve oder Warnkriterien für den
Luftdruck-Sinkgeschwindigkeitsmodus, der üblicherweise als Modus
1 bezeichnet wird, eines Bodennähewarnsystems. Diese spezielle
Warnhüllkurve und das Verfahren zu ihrer Erzeugung sind im
einzelnen in der US-PS 40 60 793 beschrieben. In der Grafik von
Fig. 2A bezeichnet die Abszisse die Sinkgeschwindigkeit des
Flugzeugs, bestimmt in bezug auf die Druckhöhe, und die Ordinate
bezeichnet die Höhe des Flugzeugs über Boden, bestimmt als
Funkhöhe. Die Kurve 300 bezeichnet die Beziehung zwischen
Sinkgeschwindigkeit und Funkhöhe, die eine Sprechwarnung
"Hochziehen" auslöst, und Kurve 302 bezeichnet die Beziehung
zwischen Luftdruck-Sinkgeschwindigkeit und Funkhöhe, die erforderlich
ist, um eine Sprechwarnung "Sinkgeschwindigkeit"
auszulösen. Wie Fig. 2A zeigt, erlaubt die Warnlogik 24 des
Bodennähewarnsystems bei größeren Funkhöhen größere Luftdruck-
Sinkgeschwindigkeiten.
Die Warnhüllkurve für den Annäherungsgeschwindigkeits-Modus ist
in Fig. 2B gezeigt. Dieser Modus wird allgemein als Modus 2A und
2B bezeichnet und erzeugt eine Warnung, wenn die Annäherungsgeschwindigkeit
des Flugzeugs relativ zum Gelände nach Maßgabe
des Funkhöhenmessers einen zulässigen Wert für die Funkhöhe des
Flugzeugs überschreitet. In Fig. 2B ist die Annäherungsgeschwindigkeit,
die in bezug auf die Funkhöhe bestimmt ist, auf
der Abszisse aufgetragen, und die Funkhöhe ist auf der Ordinate
aufgetragen. Der Warnbereich für Modus 2A ist durch Kurven 304
und 306 bezeichnet, wobei der Warnbereich von Modus 2A als eine
Funktion der Fahrt entsprechend der Kurve 308 erweitert ist. Die
Funktionsweise von Modus 2A ist in der US-PS 39 34 221 und die
Erweiterung als Funktion der Fahrt in der US-PS 39 58 218
angegeben. Der Modus 2B entsprechend der ARINC-Charakteristic 723
ist durch Kurve 310 bezeichnet und hat normalerweise eine
Funktionsgrenze zwischen 200′ und 790′ über Boden. Der Modus 2B
wird normalerweise nur aktiviert, wenn sich das Flugzeug in der
Landekonfiguration befindet, und ersetzt Modus 2A.
Fig. 2C zeigt das Sinken nach dem Start-Warnmodus, allgemein als
Modus 3 bezeichnet, wobei der Druckhöhenverlust auf der Abszisse
und die Flugzeug-Funkhöhe auf der Ordinate aufgetragen ist. Die
Warnhüllkurve für diesen Warnmodus ist durch die Kurve 312
bezeichnet. Dieser spezielle Warnmodus ist im einzelnen in der
US-PS 39 47 810 beschrieben.
Fig. 2D zeigt den Geländefreiheits-Warnmodus, der üblicherweise
als Modus 4A und Modus 4B bezeichnet wird. In der Warnhüllkurve
von Fig. 2D bezeichnet die Abszisse die Fahrt des Flugzeugs in
kn, und die Ordinate bezeichnet die Flugzeug-Funkhöhe. Dabei
bezeichnet die Kurve 314 den Modus-4A-Warnbereich, der dann
resultiert, wenn sich das Flugzeug mit eingefahrenem Fahrwerk dem
Boden nähert. Ebenso bezeichnet die Kurve 318 den Modus-4B-
Warnbereich, der dann resultiert, wenn sich das Flugzeug mit
ausgefahrenen Klappen dem Boden zu weit nähert. Der durch die
Kurve 316 bezeichnete Teil der Warnhüllkurve bezeichnet das
Kriterium, das eine Sprechwarnung "zu niedrig, Terrain" als eine
Funktion der Fahrt sowohl für Modus 4A als auch für Modus 4B
erzeugt. Die Funktionsweise von Modus 4 ist in der
US-PS 40 30 065 beschrieben.
Fig. 2E zeigt den Gleitwegwarnmodus, der üblicherweise als Modus
5 bezeichnet wird. Bei der Warnhüllkurve von Fig. 2E bezeichnet
die Abszisse das Gleitwegsignal in Form von Punkten, das die
Winkelabweichung des Flugzeugs unter den Gleitweg-Funkleitstrahl
bezeichnet, und die Ordinate bezeichnet die Flugzeug-Funkhöhe.
Die Kurve 320 bezeichnet die Warnkriterien zur Erzeugung einer
"harten" Warnung, und die Kurve 322 bezeichnet die Kriterien für
die Erzeugung einer "weichen" Gleitbahnwarnung. Ein Beispiel für
die Realisierung eines Gleitbahn-Warnmodus dieser Art ist in der
US-PS 39 25 751 beschrieben.
Es soll im vorliegenden Fall u. a. erreicht werden, daß Änderungen
der in Fig. 2 gezeigten Warnhüllkurven derart möglich
sind, daß eine optimale Funktionsweise des Bodennähewarnsystems
in bestimmten speziellen Bereichen erzielt wird, ohne daß dadurch
der Gesamtwirkungsgrad des Bodennähewarnsystems merklich beeinträchtigt
wird.
Die Implementierung von Bodennähewarnsystemen entsprechend den
eingangs genannten Druckschriften in den letzten Jahren hat zu
einer Anzahl Systemverbesserungen geführt, die den ursprünglichen
Modus-Hüllkurvenschutz des Bodennähewarnsystems sowohl erweitert
als auch unempfindlicher gemacht haben, wodurch Hilfen für
spezielle Flugbahn-Situationen an oder nahe Flughäfen geschaffen
wurden. Dabei wurden jedoch einige der besonders unüblichen Fälle
außer acht gelassen, und zwar wegen der erheblichen Auswirkung
auf die Gesamtwirksamkeit der bestehenden Bodennähewarnsysteme.
Bei den meisten dieser Fälle handelt es sich um potentielle
Fehlwarnungen infolge von steilem Gelände nahe bestimmten
Flughäfen, es gibt aber auch einige Fälle, bei denen der Modus-
Hüllkurvenschutz erweitert werden könnte, um einen besseren
Schutz gegen ein ungewolltes Sinken unter den erwünschten
Gleitweg zu bieten.
Das Aufkommen neuer digitaler Meßfühler sowie der Avionik,
insbesondere von Navigationsgeräten, ermöglichen eine genaue
Festlegung der Flugzeugposition in bezug auf Breiten- und
Längengrad, Höhe und Steuerkurs. Diese Signale sind heute in den
meisten neuen oder vorgeschlagenen großen Flugzeugen mit TL-
Triebwerk grundsätzlich vorgesehen und sind über den Flugzeug-
Datenbus 10 für das Bodennähewarnsystem verfügbar.
Infolgedessen ist es möglich, daß das Bodennähewarnsystem ganz
spezifische topografische Lagen identifiziert und genau bestimmt,
ob das Flugzeug in diese Bereiche eingeflogen ist. Diese Information
kann dann zusammen mit geeigneten Flugbahneinzelheiten
dazu dienen, die Warnhüllkurven des Bodennähewarnsystems entsprechend
den Fig. 2A-E so zu justieren, daß sie mit den Besonderheiten
dieses topografischen Bereichs kompatibel sind, ohne
daß dadurch die Funktionsweise außerhalb dieses Bereichs beeinflußt
wird.
Das Konzept, die Hüllkurvenänderungen des Bodennähewarnsystems
nur auf ganz spezielle Situationen zu beschränken, ist von
ausschlaggebender Bedeutung, und die hier beschriebene Einrichtung
soll dieses Ergebnis erreichen. In allen Fällen gilt,
daß dann, wenn irgendeine der Bedingungen, die zur Etablierung
einer ganz speziellen Situation erforderlich sind, nicht erfüllt
wird oder zu irgendeinem Zeitpunkt ausfällt, die Operation des
Bodennähewarnsystems auf die Warnhüllkuven nach den Fig. 2A-E
zurückgreift.
Nachstehend wird ein Verfahren zur genauen Bestimmung der
Flugbahn des Flugzeugs sowie von dessen Position in bezug auf die
umgebende Topografie erläutert. Diese Information wird dann dazu
genutzt, alternative Modus-Hüllkurvenparameter zu aktivieren, die
für die Besonderheiten der bestimmten Position und Flugbahn
besser geeignet sind.
Die Hauptsorge bei jedem Verfahren zur Änderung der Funktion
eines Bodennähewarnsystems ist, daß der Gesamtschutz nicht
merklich beeinträchtigt werden darf. Daher sollte in allen
Fällen, in denen der Schutz durch ein Bodennähewarnsystem gegen
Falschwarnungen unempfindlicher gemacht oder erweitert werden
soll, um frühzeitigere Warnungen in bezug auf bestimmte Flugbahnen
zu geben, jede Anstrengung unternommen werden, um diese
Situationen in unverwechselbarer Weise zu identifizieren, so daß
die entsprechenden Modus-Hüllkurven nur für diese Situationen
geändert werden. Der zur Realisierung dieser Aufgabe angewandte
Mechanismus sieht vor, daß spezielle Flugparameter mit Bedingungen
versehen werden, die erfüllt bleiben müssen, damit die
Parameteränderungen der Modus-Hüllkurven bestehen bleiben. Diese
Eingangsbedingungen bestimmen einen "Schlüssel", der in unverwechselbarer
Weise auf eine zugeordnete Position und Flugbahn
paßt. Auch hier gilt wiederum, daß dann, wenn irgendeiner der
Eingabewerte nicht ständig die vorgegebenen Bedingungen erfüllt,
der Schlüssel nicht paßt und der Normalbetrieb des Bodennähewarnsystems
wieder aufgenommen wird.
Die Signaleingänge vom Datenbus 10, die als Bedingungen für den
Schlüssel bei dem System nach Fig. 1 verwendet werden, sind
nachstehend aufgeführt:
- geografische Breite (LAT) auf Leitung 36 / geografische
Länge (LONG) auf Leitung 34,
Gleitbahnabweichung (G/S) auf Leitung 22,
Landekurssender-Abweichung (LOC) auf Leitung 40,
mißweisender Steuerkurs (HDG) auf Leitung 42,
Start-/Landebahn-Verlauf (CRS) auf Leitung 44,
QNH- oder QFE-korrigierte Druckhöhe (CR′D ALT) auf Leitung 46,
logisches QNH/QFE-Höhenkorrekturanzeige-Signal auf Leitung 50 (PRGM = QFE-Modus, STANDARD = QNH-Modus),
QNH = "0" Fuß auf Meereshöhe,
QFE = "0" Fuß auf Aufsetzhöhe.
In der vorliegenden Beschreibung sind sechzehn Gebiete identifiziert,
wo Besonderheiten der Anflug- oder Abflugbahn des
Flughafens nicht vollkommen mit der Standardoperation des
Bodennähewarnsystems kompatibel sind. Jedem Fall ist eine
LAT/LONG-Information zugeordnet, die Grenzen topografischer
Bereiche definiert, innerhalb welcher bestimmte Hüllkurvenänderungen
des Bodennähewarnsystems für bestimmte Flugbahnen
vorzunehmen sind. Diese LAT/LONG-Information definiert in
einmaliger Weise den Bereich und liefert die Basis für jeden
Schlüssel. Bekannte Navigationseinrichtungen erzeugen LAT/LONG-
Signale mit einem maximalen Driftfehler von 2 sm/Flugstunde (3,7 km/Flugstunde). Wenn
also eine Höchstflugzeit von 2 h angenommen wird, ist vorstellbar,
daß die LAT/LONG-Information um maximal 4 sm (7,4 km) fehlerhaft
sein könnte. Einige Navigationssysteme verwenden Entfernungsmeßeinrichtungs-
Information (DME-Information), um das LAT/LONG-
Signal zu aktualisieren, wodurch der Driftfehler auf den Wert
zwischen den DME-Aktualisierungen begrenzt wird. Nahezu alle
kontrollierten Flughäfen haben DME verfügbar, und somit ist in
diesen Fällen die LAT/LONG-Genauigkeit erheblich besser. Bei dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel wird jedoch keine DME-Aktualisierung
angenommen. Sämtliche identifizierten Fälle machen
es erforderlich, daß zusätzlich zu der LAT/LONG-Information
verlangte Bedingungen innerhalb definierter Grenzen liegen
müssen, um dem "Schlüssel" zu entsprechen. Diese Bedingungen
dienen dazu, die Flugbahn innerhalb des vorgegebenen Bereichs
weiter in bezug auf HDG, CRS, CR′D ALT und im Hinblick darauf zu
begrenzen, ob sich das Flugzeug innerhalb der G/S- und LOC-
Funkleitstrahlen befindet. In den Fällen, in denen CR′D ALT als
eine Bedingung für den Schlüssel verwendet wird, ist es erforderlich,
daß das Bodennähewarnsystem die Genauigkeit dieses
Signals vor dessen Nutzung geprüft hat, um dadurch erhebliche
Korrekturfehler auszuschließen, die ungewollt von der Flugzeugbesatzung
eingeführt werden könnten. Diese Prüfung wird unter
Verwendung einer Momentaufnahme der RAD ALT durchgeführt, was
noch später erläutert wird.
Die Information in diesem Abschnitt der Beschreibung ist auf der
Grundlage der Zusammenfassung (Tabellen I, II und II) erweiterbar.
Jede der für den Schlüssel erforderlichen Bedingungen ist
im einzelnen in den Tabellen beschrieben.
Flughafen/Start- und Landebahn: In dieser Spalte ist für jeden
der 16 Fälle der Flughafen-Anflug oder -Abflug identifiziert.
Ferner ist darin die für die QFE-Korrektur verwendete Start-/
Landebahnhöhe (RWY-Höhe) angegeben.
Hüllkurvenänderungen: Diese Spalte bezeichnet die Änderungen der
Modus-Hüllkurven (Fig. 2A-2E), die zu realisieren sind, wenn der
Schlüssel paßt. Sämtliche Änderungen beziehen sich auf Parameter,
d. h. sie betreffen nur Änderungen von Parameterwerten (z. B.
Grenzwerte, Hüllkurven-Eckpunkte und Bereitschaftshöhen und
-bedingungen).
Geforderte Bedingungen (Schlüssel): In diesem Abschnitt sind die
Bedingungen auf bezeichneten gültigen Eingängen vom Datenbus 10
angegeben, die erfüllt werden müssen, damit die in der vorhergehenden
Spalte definierten Änderungen implementiert werden.
Diese Bedingungen definieren den "Schlüssel" für den jeweiligen
Flughafen. Die Eingänge, bei denen "N/A" ("gilt nicht für diesen
Fall") angegeben ist, werden nicht benötigt, um den Schlüssel
passend zu machen. Auch hier gilt, daß dann, wenn ein Eingang
nicht die bezeichneten Bedingungen erfüllt oder ein Gültigkeitsverlust
eintritt, eine Rückkehr zu den Standard-Warnhüllkurven
des Bodennähewarnsystems gemäß den Fig. 2A-2E erfolgt.
- G/S: eine Abweichung um weniger als (+/-) 2 Punkte innerhalb
des G/S-Funkleitstrahls ist für die in dieser Spalte aufgeführten
Fälle erforderlich. Diese Bedingung wird primär in
Fällen angewandt, in denen der Modus unempfindlich gemacht
wird, um die Vertikalorientierung des Flugzeugs festzulegen,
wenn eine minimale Geländefreiheit beim Anflug ein Faktor ist
und ein zuverlässiges G/S-Signal 22 vorliegt.
LOC: Eine LOC-Abweichung von weniger als (+/-) 2 Punkten ist für solche Fälle erforderlich, in denen eine LOC-Spalte angegeben ist. Das LOC-Signal 40 dient als Bedingung für den Schlüssel zur Unempfindlichmachung des Modus beim Anflug, wann immer es als zuverlässiges Signal verfügbar ist.
HDG: Das HDG-Signal 42 ist als Teil des Schlüssels für sämtliche Fälle vorgesehen (Victoria verwendet HDG nur als Bedingung für die CR′D ALT-Prüfung), so daß die Flugbahnrichtung innerhalb der bezeichneten LAT/LONG feststellbar ist. Typischerweise ist eine (+/-) 30°-Toleranz vorgesehen, um eine Seitenwindkorrektur durch den Piloten zu ermöglichen.
CRS: Das CRS-Signal 44 wird geprüft, wenn es verfügbar ist. Es identifiziert den speziellen versuchten Anflug und dient hauptsächlich der Prüfung der zugehörigen Bedingungen hinsichtlich Flugbahn und Position entsprechend dem bezeichneten CRS. Eine (+/-) 10°-Toleranz ist zulässig.
CR′D ALT: Eine Minimum-CR′D ALT ist für eine Unempfindlichmachung des Modus erforderlich, wenn beim An- oder Abflug ein Problem hinsichtlich der Mindest-Geländefreiheit besteht und wenn ein G/S-Signal 22 zur Bestimmung der Vertikalorientierung des Flugzeugs nicht verfügbar ist. Das CR′D ALT- Signal wird durch eine Momentaufnahme des Flughöhenmesser- Signals 14 geprüft. Dieser Vorgang ist im folgenden Abschnitt erläutert. Ferner verwenden einige Flugzeuge eine QFE-Druckhöhen-Korrektur anstatt der normalen QNH-Methode, wobei der Unterschied darin besteht, daß die QNH-Einstellung in der Höhe über dem Meeresspiegel resultiert, während die QFE-Einstellung die Höhe über der Start-/Landebahn des Flughafens bezeichnet (d. h., QFE ist so geeicht, daß beim Aufsetzen "0" Fuß abgelesen werden). Beide Verfahren (QFE und QNH) sind von diesem Ausführungsbeispiel umfaßt, daher sind die QFE-Werte der minimalen CR′D ALT in Klammern angegeben. Die bei QFE angegebene CR′D ALT ist immer geringer als der entsprechende QNH-Wert, vorausgesetzt, daß sich die Start-/ Landebahn über dem Meeresspiegel befindet.
Höhenprüfung: Das CR′D ALT-Signal 44 ist eine Funktion des vom Piloten eingegebenen Luftdruckausgleichs und unterliegt somit menschlichen Fehlern. Infolgedessen wird eine Momentaufnahme des Funkhöhenmesser-Signals 14 gemacht und mit dem CR′D ALT-Signal 46 verglichen, um dieses zu prüfen, wenn ein brauchbares Funkhöhenmesser-Signal 14 vorliegt. In manchen Fällen muß die Momentaufnahme gemacht werden, wenn RAD ALT 2500′ (760 m) überschreitet, damit genügend flaches Terrain abgetastet werden kann. Wenn daher das genutzte RAD ALT- Signal 14 bei einer Höhe unterhalb der für die Momentaufnahme erforderlichen Höhe besättigt ist, wird diese Bedingung nicht erfüllt, und es erfolgt keine Modus-Unempfindlichmachung für diesen Flughafen. (Die meisten Funkhöhenmesser der neuen Generation kommen bei erheblich über 2500′ (760 m) liegenden Höhen auf Zielverfolgung.) Allerdings handelt es sich in den meisten Fällen um unter 2500′ (760 m) liegende RAD ALT's. In Fällen, in denen eine Momentaufnahme erforderlich ist, sind folgende Bedingungen für den Schlüssel aufgestellt worden:
Höhenprüfungsort: Ein Bereich, der unmittelbar vor Erreichen des Hüllkurven-Modulationsbereichs erreicht wird, definiert durch die LAT/LONG-Koordinaten. Wenn die LAT/LONG-Signale 34 und 36 anzeigen, daß das Flugzeug sich in diesem Bereich befindet, wird eine RAD ALT- und eine CR′D ALT-Momentaufnahme gemacht. In manchen Fällen können für die Momentaufnahmen zusätzliche Bedingungen erforderlich sein. Drei konsekutive Momentaufnahmen von RAD ALT und CR′D ALT innerhalb der vorgeschriebenen Bedingung sind bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel erforderlich, bevor die tatsächliche Höhenprüfung durchgeführt werden kann. Nachdem eine Momentaufnahme gemacht ist, werden die entsprechenden Werte des RAD ALT-Signals 14 mit dem CR′D ALT-Signal 46 im nächsten Schritt verglichen. Wenn keine drei Momentaufnahmen erzielt wurden, resultieren keine Änderungen der Hüllkurve.
ALT-Prüfung: Nachdem drei aufeinanderfolgende Momentaufnahmen von RAD ALT 14 und CR′D ALT 46 innerhalb des Prüfbereichs gemacht wurden, werden die RAD ALT-Signale 14 von den CR′D ALT- Signalen 46 subtrahiert, und das Mittel aus drei aufeinanderfolgenden Werten wird errechnet. Das Resultat bezeichnet die Höhe des Terrains innerhalb des Prüfbereichs, oder im Fall von QFE bezeichnet CR′D ALT die Terrainhöhe abzüglich der Start-/Landebahnhöhe. Sowohl die QNH- als auch die QFE-Werte (letztere in Klammern), die für dieses Resultat zu erwarten sind, sind in der ALT CK-Spalte angegeben. Eine Toleranz, die sich mit der Ebenheit des Geländes in dem Prüfbereich ändert, ist ebenfalls zulässig. Ferner umfaßt die ALT CK-Spalte die Minimum-RAD ALT (Funkhöhe), die für die Momentaufnahme-Position zu erwarten ist. Wie im Fall sämtlicher Bedingungen paßt auch hier der Schlüssel nicht, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
Höchstzulässige Zeit: Anschließend an das Erfüllen der LAT/LONG-Koordinaten- und ALT-Prüfbedingungen der Momentaufnahme ist eine höchstzulässige Zeit vorgeschrieben, innerhalb welcher die im nächsten Absatz erläuterte Warnposition erreicht werden muß. Diese Zeit reflektiert den maximalen Abstand zwischen dem Prüfbereich und der Warnposition bei der zu erwartenden Mindestfahrt des Flugzeugs für diese Strecke. Wenn der durch LAT/LONG definierte Warnbereich nicht innerhalb der zugemessenen Zeit erreicht wird, wird der Prüfbedingungsstatus annulliert, und der Schlüssel paßt nicht. Ferner ist zu beachten, daß bei Auftreten eines Systemausfalls anschließend an die Höhenprüfung der Prüfbedingungsstatus annulliert wird und der Schlüssel nicht paßt.
Warnposition: Jeder Position sind LAT/LONG-Koordinaten zugeordnet, die eine den Problembereich umfassende Grenze definieren. Diese LAT/LONG-Information ist in bezug auf jeden anderen Bereich auf der Erdoberfläche einmalig. Die Grenze besteht einfach aus einem Block mit entsprechenden Minimum- und Maximum-Breiten und -Längen in den bisher definierten Fällen. Diese Information wird zusammen mit der Form und den Maßen des Blocks in der Spalte "Hüllkurvenmodus-Bereich" angegeben. Die LAT/LONG-Grenzbedingung muß erfüllt sein, bevor die übrigen Bedingungen des Schlüssels geprüft werden, wobei nur dann eine Ausnahme vorliegt, wenn vor dem Eintritt in die Warnposition eine Höhenprüfung verlangt ist. Dadurch werden unnötige Prüfungen der anderen erforderlichen Bedingungen, während sich das Flugzeug nicht in einem definierten Bereich befindet, vermieden. Schließlich kehrt das System natürlich sofort zu den Standard-Warnhüllkurven nach den Fig. 2A-2E für das Bodennähewarnsystem jedesmal dann zurück, wenn das LAT/LONG-Signal anzeigt, daß das Flugzeug den Warnbereich verlassen hat.
Die folgenden Absätze sowie die zugehörigen Tabellen I, II und
III definieren die speziellen Flughafen-An- oder Abflugstrecken,
bei denen Hüllkurvenänderungen vorzunehmen sind.
Hongkong (britische Kronkolonie) - RWY 13: - Hongkong verwendet
ein Instrumentenleitsystem (IGS) für den Anflug auf RWY 13. Man
folgt der IGS-Flugbahn bis zum Haupteinflugzeichen (HEZ), und von
diesem Zeitpunkt an sind Sichtflugbedingungen erforderlich, damit
eine Rechtswende und das sofortige Sinken zur Landebahn durchgeführt
werden können. Wenn Sichtflugbedingungen am HEZ nicht
existieren, ist ein Hochziehen vorgeschrieben. Häufig ist der
Sinkflug vom HEZ zur Landebahn sehr schnell, da das darunterliegende
Terrain schnell abfällt. Daher gibt es bisher auf diesem
Anflug eine relativ große Häufigkeit von Fehlwarnungen im Modus
1. Infolgedessen wurde für die Bedingungen in Tabelle I die
"Sinkgeschwindigkeits"-Hüllkurve um 500′/min (2,55 m/s) für diesen Anflug
nach rechts verschoben. Ferner wurde die "Hochzieh"-Hüllkurve um
200′/min (1,01 m/s) nach rechts verschoben, damit eine Modus-1-"Sinkgeschwindigkeits"-
Warnung immer vor der entsprechenden "Hochzieh"-Warnung gegeben wird.
Hot Springs, Virginia - ILS RWY 24: - Das Terrain unter dem
ILS-Anflug nach Hot Springs auf RWY 24 entsprechend Fig. 3 steigt
sehr schnell auf die Landebahnhöhe. Infolgedessen kann es
geschehen, daß das Flugzeug die RAD ALT-Warnhöhe für Modus 5
(1000′ (305 m) AGL) erst erreicht, wenn es sich nahezu 0,5 sm (0,925 km) vor der
Landebahnschwelle befindet, was für ein Abfangen zu spät sein
kann, wenn das Flugzeug unter die Landebahnhöhe gesunken ist. Ein
weiterer Schutz ist für diesen Anflug dadurch vorgesehen, daß die
Aktivierungs-RAD ALT von Modus 5 auf 2000′ (610 m) AGL für die in Tabelle
III angegebenen Bedingungen angehoben wird. Die Fahrwerkausfahr-
Forderung entfällt ebenfalls, um die Anwendbarkeit von Modus
5 zu erweitern.
Kagoshima, Japan - ILS-RWY 34: - Das unter der Anflugstrecke nach
Kagoshima auf ILS-RWY 34 liegende Terrain gleicht demjenigen für
Hot Springs auf ILS-RWY 24, allerdings ist die Situation nicht so
extrem. Die entsprechenden Änderungen für Kagoshima sind somit
nicht so groß, so daß Modus 5 bei 1500′ (457 m) AGL für die in Tabelle
III angegebenen Bedingungen aktiviert wird. Dabei wird wiederum
die Fahrwerkausfahr-Forderung zweitrangig, um den G/S-Vorwarnungsschutz
zu erweitern.
Leeds Bradford, Großbritannien - ASR-RWY 15: - Der Sichtanflug
nach Leeds Bradford auf RWY 15 mit LOC und ASR (Flughafen-
Rundsichtradar) ermöglicht eine große Annäherung an steiles
Gelände ca. 2 sm (3,7 km) von der Landebahn entfernt. Dieses Terrain kann
in einer Fehlwarnung im Modus 2 resultieren. Infolgedessen werden
die Geschwindigkeitsgrenzen für Modus 2A und Modus 2B auf
2380′/min (12 m/s) für die in Tabelle II angegebenen Bedingungen herabgesetzt.
Dadurch wird eine Modus-2-Warnung für Funkhöhen von mehr
als 300′ (91 m) AGL verhindert, so daß die erwartete Mindestbodenfreiheit
ermöglicht ist. Modus 4 wird nicht geändert, weil das
Fahrwerk ausgefahren und die Fahrt weniger als 165 kn (306 km/h) in einer
Entfernung von 2,5 sm (4,64 km) von der Landebahn sein sollte.
Lissabon, Portugal - ILS-RWY 21: - Steiles Terrain etwa 6 sm von
der Landebahn beim Anflug auf Lissabons ILS-RWY 21 kann Fehlwarnungen
im Modus 2A auslösen, und zwar infolge einer Mindest-
Terrainfreiheit von 950′ (289,75 m). Dies wird vermieden, indem die
Modus-2A-Geschwindigkeit auf maximal 3200′/min (16,2 m/s) für die in bezug
auf diesen Anflug in Tabelle II angegebenen Bedingungen begrenzt
wird. Diese Grenzwerte schließen Modus-2A-Fehlwarnungen oberhalb
947′ (289 m) Funkhöhe aus.
Madrid, Spanien - ILS-RWY 33: - Der Anflug auf Madrid aus ILS-RWY
33 quert eine durch einen Fluß gebildete Schlucht in einer
Entfernung von ca. 3,6 sm von der Landebahn-Schwelle. Die
plötzliche Änderung der Funkhöhe aufgrund des Querens dieser
Schlucht reicht zur Erzeugung einer Modus-2A-Fehlwarnung aus. Für
die in der Tabelle II angegebenen Bedingungen werden daher die
Modus-2A-Grenzwerte auf die Modus-2B-Grenzwerte (3000′/min) (15,25 m/s),
herabgesetzt. Dadurch wird die maximale Modus-2-Bereitschaftshöhe
auf 789′ (240 m) AGL eingestellt.
Ontario, Calif. - VOR-RWY 26R: - Der UKW-Drehfunkfeuer- bzw.
VOR-Anflug nach Ontario auf RWY 26R entsprechend Fig. 4 quert die
Jurupa-Berge in einer Entfernung von ca. 8 sm (14,8 km) vom Flughafen. Der
steil abfallende Charakter der Berge sowie die verminderte
Terrainfreiheit führen gemeinsam zu Modus-2A-Fehlwarnungen. Diese
Fehlwarnungen können ausgeschlossen werden, indem die Modus-
2A-Geschwindigkeitsgrenze auf 3200′/min (16,2 m/s) reduziert wird. Dies
erfolgt, wenn die Bedingungen nach Tabelle II erfüllt sind, und
resultiert in einer Fehlwarnungs-Immunität bei einer Terrainfreiheit
von mehr als 947′ (288 m).
Paine Field, Washington - ILS-RWY 16: - Der Geländeverlauf im
Anflug auf RWY 16 in Paine Field ist derart, daß bei einer
Aktivierungshöhe von 1000′ (305 m) AGL für Modus 5 diese Betriebsarten
erst aktiviert werden, wenn sich das Flugzeug ca. 1,5 sm (2,78 km) vor dem
Aufsetzpunkt befindet. Die Wirksamkeit von Modus 5 kann an dieser
Stelle verbessert werden, in dem die Aktivierungshöhe auf 1500′ (457 m)
ALG heraufgesetzt und die Fahrwerkausfahr-Forderung annulliert
wird. Dadurch wird Modus 5 ca. 2,5 sm (4,63 km) vor der Landebahn bei den
Bedingungen in Tabelle III aktiviert.
Reno, Nevada - LOC DME (Back CRS)B: - Der LOC-Back-CRS-Anflug auf
Reno führt etwa 9 sm (16,6 km) von der Landebahn entfernt über Steamboat
Hills. Die vorgeschriebene Flugbahn ist derart, daß eine Mindest-
Terrainfreiheit von 975′ (297 m) möglich ist. Infolgedessen können
bei ausreichender Fahrt Modus-2A- und Modus-4-Fehlwarnungen
auftreten. Durch Begrenzung der Modus-2A-Geschwindigkeit auf
3200′/min (16,2 m/s) und der Modus-4-Fahrtsteigerung auf 244 kn (451,8 km/h) für die
Bedingungen von Tabelle II wird eine ausreichende Fehlwarnungs-
Toleranz hergestellt.
San Diego, Calif. - LOC (Back CRS) A und LOC DME (Back CRS) RWY
27: - Bei beiden LOC- und LOC-DME-Back-CRS-Anflügen auf RWY 27 in
San Diego folgt man dem fallenden Terrain hinunter zu der
Landebahn-Schwelle mit barometrischen Sinkgeschwindigkeiten von
ca. 1100′/min (5,59 m/s) bei einer mittleren Terrainfreiheit von 150-200′ (45 m-61 m)
AGL innerhalb einer Entfernung von 1 sm (1,852 km) von der Landebahn.
Infolgedessen werden auf diesem Anflug häufig Modus-1-"Sinkgeschwindigkeits"-
Fehlwarnungen erzeugt. Durch die hier beschriebene
Implementierung wird eine Beseitigung dieser Fehlwarnungen
bei Erfüllung der Bedingungen in Tabelle I erreicht,
indem die "Sinkgeschwindigkeits"-Hüllkurve um 500′/min (2,54 m/s) nach
rechts verschoben wird. Die Modus-1-"Hochzieh"-Hüllkurve wird
ebenfalls um 200′/min (1,01 m/s) nach rechts verschoben, so daß wenigstens
eine "Sinkgeschwindigkeits"-Warnung vor der "Hochzieh"-Warnung
sichergestellt ist.
Seoul, Korea - VOR-DME-RWY 32: - Der VOR-DME-Anflug auf RWY 32 in
Seoul führt über steiles Gelände ca. 11 sm (20,3 km) vor dem Flughafen,
wobei eine Mindest-Terrainfreiheit von 760′ (213 m) vorliegt. Dadurch
werden Modus-2A- und Modus-4-Fehlwarnungen möglich. Die Fehlwarnungs-
Toleranz wird für die in Tabelle II angegebenen Bedingungen
vergrößert, indem die Modus-2A-Geschwindigkeitsgrenze
auf den Modus-2B-Wert (3000′/min (15,25 m/s) bei 789′ (240 m) AGL und die Modus-
4-Fahrterhöhungsgrenze auf 226 kn (418 km/h) (791′ (241 m) AGL) reduziert werden.
St. John's, Neufundland - ILS-RWY 16: - Dieser ILS-Anflug auf RWY
16 in St. John's führt über steil ansteigendes Terrain in einer
Entfernung von ca. 6 sm (11,1 km) vom Aufsetzpunkt. Da die Mindest-Terrainfreiheit
am höchsten Punkt 1075′ (328 m) beträgt, können an dieser
Stelle Modus-2A-Fehlwarnungen erzeugt werden. Um diese zu
beseitigen, wird die Modus-2A-Geschwindigkeitsgrenze auf
3200′/min (16,2 m/s) für die Bedingungen in Tabelle II reduziert. Dadurch
wird eine Modus-2A-Fehlwarnung oberhalb 947′ (289 m) AGL verhindert.
Teneriffa, Kanarische Inseln - ILS-RWY 30: - Der Terrainverlauf
für den ILS-Anflug auf RWY 30 auf Teneriffa steigt von Meereshöhe
auf die Flughafenhöhe von 2000′ (610 m) innerhalb von ca. 4 sm (7,4 km) Horizontalentfernung.
Infolgedessen wird Modus 5 bei Standardkonfigurations-
Bodennähewarnsystemen nicht aktiviert, bis sich
das Flugzeug ca. 1,5 sm (2,78 km) vor der Landebahn befindet. Es könnte
geschehen, daß das Flugzeug auf dem Anflug sehr tief fliegt und
daß keine Warnung erfolgt, bis die Funkhöhe unter 1000′ (305 m) sinkt,
wobei dann ein Abfangen schwierig oder sogar unmöglich wäre.
Zusätzlicher Schutz wird für diesen Ort erhalten, wenn die
Bedingungen in Tabelle III vorliegen. Die den Modus 5 aktivierende
Funkhöhe wird auf 2000′ (610 m) AGL erhöht. Die Fahrwerkausfahr-Forderung
für diese Betriebsarten wird annulliert, um die Anwendbarkeit zu
erweitern. Ferner wird Modus 4 auf 2000′ (610 m) bei 370 kn (685 km/h) erweitert.
Wenn somit der Schlüssel für diesen Anflug paßt, erweitern diese
Änderungen die Hüllkurven zu größeren Funkhöhen, so daß ein
Gesamtschutz resultiert, der besser mit normalen Anflügen
übereinstimmt.
Vagar, Färöer - LOC-DME-RWY 13: - Der LOC-DME-Anflug auf RWY 13
in Vagar führt über eine Inselerhebung am Voreinflugzeichen (8,8
DME). Die Terrainfreiheit ist derart, daß für die vorgeschriebenen
Anflugvorgänge Modus-2A- und Modus-4-Fehlwarnungen möglich
sind. Die Fehlwarnungen werden mit einer reduzierten Modus-
2A-Geschwindigkeitsgrenze von 3200′/min (16,2 m/s) und einer Modus-4-
Fahrtsteigerungsgrenze von 244 kn (451 km/h) vermieden. Diese verringerten
Grenzwerte gelten für die Bedingungen in Tabelle II und schließen
Fehlwarnungen bei einer Mindest-Terrainfreheit von mehr als ca.
950′ (290 m) AGL aus.
Victoria, Britisch Columbien - Start-RWY 26 (Fig. 5): - Für den
Abflug von RWY 26 in Victoria (vgl. Fig. 5) ist eine Flugbahn
vorgeschrieben, die ca. 7 sm (12,9 km) NW von Victoria an einem Gipfel von
2472′ (754 m) vorbeiführt. Dies ermöglicht eine erwartete Mindest-
Terrainfreiheit von ca. 1200′ (366 m) und kann somit bei ausreichend
steil ansteigendem Terrain zu einer Modus-2A-Fehlwarnung führen.
Nachdem dieser Abflug durch den in Tabelle II angegebenen
Schlüssel identifiziert ist, wird daher die Modus-2A-Geschwindigkeitsgrenze
auf 3520′/min (17,8 m/s) reduziert, und Fehlwarnungen werden
bei mehr als 1200′ (366 m) Terrainfreiheit ausgeschlossen.
Zürich, Schweiz - ILS-RWY 14: - Der ILS-Anflug auf RWY 14 in
Zürich führt direkt über einen 2090′ (637 m) hohen Gipfel unmittelbar
außerhalb des Voreinflugzeichens. G/S erlaubt eine Mindest-
Terrainfreiheit von ca. 600′ (183 m) bei -2 Punkten Abweichung. Infolgedessen
sind Modus-2A, Modus-2B- und Modus-4-Fehlwarnungen
möglich. Diese können dadurch verhindert werden, daß die
Modus-2A- und die Modus-2B-Funkhöhengeschwindigkeit auf 2760′/min (14 m/s) (600′ (183 m)) und die Modus-4-Fahrtsteigerung auf 202 kn (374 km/h) (600′ (183 m)) reduziert
werden. Diese Beschränkung erfolgt unter den Bedingungen,
die die entsprechende Flugbahn nach Tabelle II identifizieren.
Wie oben angegeben, ist in dem Logikdiagramm von Fig. 1 der
Mechanismus zur Modifizierung der Warn-Betriebsarten als eine
Funktion der Flugzeugposition gezeigt. Um dies zu erreichen, ist
eine Bedingungs-Logikeinheit 52 vorgesehen, die eine Höhenprüf-
Logikstufe 54 und eine Schlüssel-Logikstufe 56 umfaßt. Mit
der Bedingungs-Logikeinheit 52 ist eine Speichereinheit 58
betriebsmäßig verbunden, die Information in bezug auf verschiedene
Warnpositionen speichert, bei denen es erwünscht ist,
die Warnhüllkurven zu modifizieren. Ferner umfaßt das System von
Fig. 1 eine Positionssuch-Logikeinheit 60, die mit der Speichereinheit
58 über eine Leitung 62 betriebsmäßig gekoppelt ist.
Die Hauptaufgabe der Positionssuch-Logikeinheit besteht darin,
den Speicher nach Warnpositionen oder Höhenprüfpositionen
abzusuchen und diese Information mit der Ist-Position des
Flugzeugs hinsichtlich geografischer Breite und Länge, die vom
Datenbus 10 über die Leitungen 34 und 36 übertragen wird, zu
vergleichen. Ferner umfaßt das System von Fig. 1 eine Datenübertragungseinheit
64, die zur Übertragung von Warn-Änderungsinformation
von der Speichereinheit 58 über eine Leitung 66
und eine Leitung 68 zur Warnlogikeinheit 24 dient.
Nach Fig. 1 umfaßt die Speichereinheit 58 zwei Hauptgruppen von
Aufzeichnungen: eine Gruppe von Höhenprüfpositions-Aufzeichnungen
74 und eine Gruppe von Warnpositions-Aufzeichnungen 72. In der
ersten Stelle der Höhenprüfpositions-Aufzeichnungen sind die
Breiten- und Längen-Begrenzungen des Bereichs gespeichert, in dem
die Momentaufnahme oder Höhenprüfung vorgenommen wird. In einem
zweiten Aufzeichnungsbereich 76 ist erforderlichenfalls die
Minimum-Funkhöhe zur Durchführung der Momentaufnahme-Routine
gespeichert. Höhenprüfinformation ist in einem dritten Aufzeichnungsbereich
78 gespeichert und umfaßt die durchschnittliche
Höhe des Terrains 80 und die Maximalabweichung von dieser
Terrainhöhe im Bereich 82. Ferner ist in der Höhenprüfaufzeichnung
70 ein Maß 84 für den erforderlichen Steuerkurs des
Flugzeugs, die Bahnhöhe 86 der Start-/Landebahn für die der
Höhenprüfposition 74 zugeordnete Warnposition und die Höchstzeit
88 gespeichert, die das Flugzeug benötigen sollte, um von der
Höhenprüfposition 74 zu der zugehörigen Warnposition 90 zu
fliegen.
In der Gruppe von Warnpositions-Aufzeichnungen 72 im Speicher 58
sind in der Position 90 in Form der geografischen Breite und
Länge die Grenzen des Warnbereichs bzw. der Warnposition, in
denen die Warnhüllkurven zu ändern oder zu modifizieren sind,
gespeichert. Ferner umfaßt die Warnpositions-Aufzeichnung 72 die
verschiedenen Arten von Flugparametern, die von der Schlüssel-
Logikstufe 56 zu verwenden sind, um zu bestimmen, ob die
Warnlogikstufe modifiziert werden sollte. Diese Daten umfassen
die zulässige Gleitbahn-Abweichung 92, die Landekurssender-
Abweichung 94, den Steuerkurs 96, die Richtung des Landebahnverlaufs
98, die niedrigste korrigierte Höhe 100, ein Kennzeichen
102, das anzeigt, daß die Höhenprüfung vor Eintritt in die
Warnposition durchgeführt worden sein sollte, die Landebahnhöhe
104 für die Warnposition und die Warnänderungsinformation 106,
die an die Warnlogik 24 dann zu übertragen ist, wenn sich das
Flugzeug in der Warnposition befindet und die verschiedenen
Schlüssel-Flugparameter zu den Ist-Flugparametern des Flugzeugs
passen.
Wenn im Betrieb die Suchlogik 60 anzeigt, daß sich das Flugzeug
in einer der Höhenprüfpositionen entsprechend einer der Aufzeichnungen
74 befindet, wird ein logisches Signal auf Leitung
108 zu der Höhenprüflogik 54 übertragen. Zu diesem Zeitpunkt wird
der Momentaufnahme-Vorgang ausgelöst, wobei die Funkhöhe des
Flugzeugs, die über Leitung 14 übertragen wird, von der korrigierten
Höhe, die über Leitung 46 übertragen wird, in einem
Summierglied 110 subtrahiert wird. Der Ausgang des Summierglieds
110 auf Leitung 112 liefert ein Maß für die Höhe des Terrains,
das von dem Flugzeug überflogen wird. Wenn jedoch die korrigierte
Höhe in QFE angegeben ist, wird auf Leitung 50 ein Logiksignal
übertragen, so daß ein Schalter 114 einen Höhenprüfvergleicher
116 mit einem zweiten Summierglied 118 koppelt. Ein zweiter
Eingang zum Summierglied 118 ist ein Signal auf Leitung 120, das
die Landebahnhöhe 86, die der Höhenprüfposition zugeordnet ist,
bezeichnet. In diesem Fall bezeichnet der Eingang zum Höhenprüfvergleicher
116 auf Leitung 122 die effektive Höhe des
Terrains, gemessen in QFE. Falls die korrigierte Höhe in QNH-
Einheiten vorliegt, wird das Logiksignal auf Leitung 50 der
Schalter 114 die Leitung 112 mit dem Vergleicher 116 verbinden,
so daß dem Höhenprüfvergleicher 116 der Wert der Terrainhöhe über
dem Meeresspiegel zugeführt wird. Um Zuverlässigkeit sicherzustellen,
macht der Höhenprüfvergleicher 116 drei Momentaufnahme-
Ablesungen des effektiven Terrainhöhensignals 122 und
mittelt sie. Der Höhenprüfvergleicher 116 hat die Funktion, den
Wert der Terrainhöhe, der über Leitung 122 empfangen wird, mit
dem Wert der Höhe des Terrains 80 aus den Höhenprüfaufzeichnungen
70 zusammen mit der höchstzulässigen Abweichung dieser Höhenmessung
82 zu vergleichen, so daß eine Anzeige der statistischen
Sicherheit des korrigierten Höhensignals 46 erzeugt wird. Da das
Signal 46 von der manuellen Eingabe des korrigierten Luftdrucks
durch den Piloten abhängt, unterliegt dieses Signal einem
erheblichen Fehler. Wenn das korrigierte Höhensignal auf Leitung
46 innerhalb der durch die Höhenprüfdaten 78 definierten Grenzen
liegt, erzeugt der Höhenprüfvergleicher 116 ein positives
logisches Signal auf Leitung 124.
Ferner umfaßt die Höhenprüflogik 54 einen Funkhöhenvergleicher
132 und einen Steuerkursvergleicher 134. Der Funkhöhenvergleicher
132 empfängt das Funkhöhensignal des Flugzeugs über Leitung 14
und vergleicht es mit einem Funkhöhen-Minimalwert, der über
Leitung 136 von der Höhenprüfaufzeichnung 70, insbesondere dem
Speicherplatz 76, empfangen wird. Wenn die Funkhöhe des Flugzeugs
größer als die Minimal-Funkhöhe gemäß der Aufzeichnung 76 ist,
wird der Leitung 138 vom Funkhöhenvergleicher 132 ein positives
logisches Signal zugeführt. Der Steuerkursvergleicher hat eine
ähnliche Funktion, wobei der Ist-Steuerkurs des Flugzeugs, der
über Leitung 42 eingegeben wird, mit dem Soll-Steuerkurs aus der
Aufzeichnung 84 über Leitung 140 verglichen wird. Wenn der
Ist-Steuerkurs des Flugzeugs innerhalb der Grenzen gemäß der
Aufzeichnung 84 liegt, wird der Leitung 142 ein positives
logisches Signal zugeführt. Mit den Logikleitungen 124, 130, 138
und 142 ist ein UND-Glied 144 gekoppelt, das auf der Ausgangsleitung
146 ein logisches Signal erzeugt, wenn jede dieser
Leitungen ein positives logisches Signal führt, was bedeutet, daß
eine gültige Höhenprüfung durchgeführt worden ist. Dieses Signal
wird dann zur Einstellung eines Höhenprüf-Halteglieds 148 an
dieses geführt.
Das Signal auf Leitung 146 aktiviert ferner eine Zeitgeberlogik
126, die als einen Eingang auf Leitung 128 das Maß der Höchst-
bzw. Maximalzeit aus der Aufzeichnung 88, innerhalb welcher das
Flugzeug die Warnposition von der Höhenprüfposition erreichen
muß, nutzt. Die Zeitgeberlogik 126 empfängt weiter einen
logischen Eingang von der Schlüssel-Logikstufe 56 auf Leitung
188. Im Betrieb vergleicht die Zeitgeberlogik 126 die Zeit gemäß
der Aufzeichnung 88 mit der Zeit, zu der das Signal auf Leitung
146 anzeigt, daß eine gültige Höhenprüfung durchgeführt wurde.
Der Ausgang der Zeitgeberlogik auf Leitung 130 zeigt an, daß die
Ist-Zeit zwischen der gültigen Höhenprüfung und die Erfüllung der
Schlüssellogik-Bedingungen die in der Aufzeichnung 88 gespeicherte
Zeit überschritten hat. Wenn diese Zeit überschritten
wurde, erfolgt ein Rücksetzen des Höhenprüf-Halteglieds 148 durch
das logische Signal auf Leitung 130.
Wenn die Positionssuch-Logik 60 entschieden hat, daß sich das
Flugzeug in einer der Warnpositionen entsprechend den Aufzeichnungen
90 im Speicher 58 befindet, löst ein logisches Signal
auf Leitung 150 die Operation der Schlüssel-Logikstufe 56 der
Bedingungslogik 52 aus. Die Schlüssel-Logikstufe 56 umfaßt fünf
Vergleicher, nämlich einen Gleitbahnvergleicher 152, einen
Landekurssender-Vergleicher 154, einen Steuerkursvergleicher 156,
einen Bahnverlaufsvergleicher 158 und einen Korrigierte-Höhe-
Vergleicher 160. Die Funktionsweise dieser Vergleicher ist
jeweils gleichartig, da der Gleitbahnvergleicher 152 das
Gleitbahnsignal des Flugzeugs auf Leitung 38 mit der erforderlichen
Gleitbahnabweichung aus der Warnpositions-Aufzeichnung
92 auf Leitung 162 vergleicht. Wenn ein Gleitbahnvergleich
erforderlich ist und innerhalb der Grenzwerte liegt, wird auf
Leitung 164 von dem Gleitbahnvergleicher 152 ein positives
logisches Signal erzeugt. Ebenso vergleicht der Landekurssender-
Vergleicher 154 das Landekurssender-Signal 40 mit einem in
der Aufzeichnung 94 gespeicherten und auf Leitung 165 anliegenden
Wert, und Leitung 166 erhält ein positives logisches Signal, wenn
ein Landeskurssender-Vergleich verlangt wird und innerhalb der
erwünschten Grenzen liegt. Der Steuerkursvergleicher 156 funktioniert
in ähnlicher Weise, indem er den Ist-Steuerkurs auf
Leitung 42 mit dem aus der Aufzeichnung 96 über die Leitung 168
zum Vergleicher 156 übertragenen Soll-Steuerkurs vergleicht und
ein positives logisches Signal auf Leitung 170 erzeugt, wenn der
Steuerkurs innerhalb zulässiger Grenzen liegt. Der Bahnverlaufsvergleicher
158 funktioniert ähnlich, indem er das Bahnverlaufssignal
auf Leitung 44 mit dem in der Aufzeichnung 98
gespeicherten und über Leitung 172 zu ihm übertragenen Bahnverlauf
vergleicht. Wenn der in den ILS-Empfänger eingegebene
Bahnverlauf das korrekte Signal auf Leitung 44 erzeugt, so daß es
mit dem in der Aufzeichnung 98 gespeicherten Verlauf übereinstimmt,
wird auf Leitung 174 ein positives Signal erzeugt. Ein
weiteres Element der Schlüssel-Logikstufe 56 ist der Korrigierte-
Höhe-Vergleicher 160, der auf Leitung 175 ein logisches
Signal erzeugt, wenn die korrigierte Höhe des Flugzeugs auf
Leitung 46 die korrigierte Mindesthöhe aus der Aufzeichnung 100,
die dem Vergleicher 160 auf Leitung 176 zugeführt wird, überschreitet.
Ferner ist zu beachten, daß der Korrigierte-Höhe-
Vergleicher 160 auch das logische QNH/QFE-Signal auf Leitung 50
zusammen mit der Landebahnhöhe aus der Aufzeichnung 104 auf
Leitung 178 empfängt, so daß, wenn die korrigierte Höhe in
QFE-Einheiten gemessen wird, das richtige Ergebnis vom Vergleicher
160 erzielt wird. Zusammen mit den Ausgängen von den
vorgenannten fünf Vergleichern 152, 154, 156, 158 und 160
empfängt das UND-Glied 180 einen logischen Eingang von der
Höhenprüfkennzeichen-Logik 182 auf Leitung 184. Die Höhenprüfkennzeichen-
Logik 182 empfängt als einen Eingang ein Signal
auf Leitung 185 von dem Höhenprüf-Halteglied 148 und einen
zweiten Eingang von der Kennzeichenaufzeichnung 102 auf Leitung
186, das angibt, ob eine Momentaufnahme oder eine Höhenprüfung
erfolgen soll, bevor das Flugzeug in die Warnposition eintritt.
Wenn dies entsprechend dem Kennzeichen aus der Aufzeichnung 102
über Leitung 186 verlangt wurde, und wenn das Höhenprüf-Halteglied
148 gesetzt ist, was bedeutet, daß eine Höhenprüfung
innerhalb der zulässigen Zeit gemäß Aufzeichnung 88 durchgeführt
wurde, wird über Leitung 184 ein positives Signal an den Eingang
des UND-Glieds 180 gelegt. Wenn sämtliche positiven Eingänge zum
UND-Glied 180 anzeigen, daß die Bedingungen für den Schlüssel
erfüllt sind, wird über Leitung 188 zur Datenübertragungseinheit
64 ein logisches Signal übertragen, das die Übertragung der
geeigneten Daten aus der Aufzeichnung 106 zur Warnlogik 24
veranlaßt, was in der entsprechenden Modifizierung der Warnlogik,
die in der Warnlogikeinheit 24 enthalten ist, resultiert. Ein
Niedrigpegel-Signal auf Leitung 188 inhibiert in wirksamer Weise
die Modifizierung der Warnlogik.
Die Fig. 3-5 zeigen die Funktionsweise des Bodennähewarnsystems
unter Änderung der Warnhüllkurven, wie vorstehend erläutert
wurde. Bei dem Flugbahnprofil für Hot Springs, Virginia, RWY 24
in Fig. 3, ist die ILS-Flugbahn durch die Kurve 202 bezeichnet.
Die Landebahn ist mit 204 bezeichnet, wobei das HEZ durch die
Strichlinie 206 bezeichnet ist. Der schraffierte Bereich 208
unter der Flugbahn 200 bezeichnet den Bereich erhöhter Gleitbahnwarnung,
der dem Flugzeug zur Verfügung steht, indem die
Mindesthöhe zur Aktivierung einer Gleitbahnwarnung von 1000′ (305 m) auf
2000′ (610 m) erhöht wird.
Fig. 4 zeigt die Flugbahn zum RWY 26R in Ontario, Calif., wobei
die Flugbahn mit 210 und die Landebahn mit 212 bezeichnet ist.
Das Terrain ist durch die Vollinie 214 bezeichnet, und ein
Beispiel für sehr gefährliches Terrain, wenn sich das Flugzeug
etwas links der mittleren Anfluglinie befindet, ist durch die
Strichlinien 216 bezeichnet. Die Modifizierung der Modus-2-
Hüllkurve ist durch den schraffierten Bereich 218 bezeichnet,
wobei Modus 2A auf 947′ AGL begrenzt ist. Der Bereich, in dem die
Höhenprüfung oder die Funkhöhen-Momentaufnahme erfolgt, ist durch
die Strichlinien im Abschnitt 219 bezeichnet.
Fig. 5 zeigt die Modifizierung der Modus-2A-Hüllkurve für RWY 26
in Victoria, British Columbien, im Fall einer Flugbahn nach dem
Start. Die Flugzeug-Flugbahn nach dem Verlassen der Startbahn 220
ist durch die Linien 222 bezeichnet. Das Terrain unter der
Start-Flugbahn ist mit 224 bezeichnet. Die Modifizierung der
Modus-2A-Warnhüllkurve ist durch die Strichlinien bezeichnet,
wenn sich das Flugzeug auf einer Höhe von wenigstens 3500′ (1067 m)
korrigierte Höhe entsprechend Kurve 228 befindet, was mehr als
1000′ (305 m) über der bei 230 gezeigten Bergspitze liegt.
Es ist zu beachten, daß bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
das Logikdiagramm von Fig. 1 durch Verwendung eines Mikroprozessors
implementiert wird, wobei die im Speicher 58 gespeicherte
Information in digitaler Form entweder in einem RAM
oder einem ROM gespeichert ist.
Claims (25)
1. Bodennähewarnsystem für Flugzeuge, mit
- - einer Signalquelle (10) für Signale, die Flugparameter des Flugzeuges bezeichnen,
- - einer Positionssignalquelle für Signale, die die Ortsposition des Flugzeugs bezeichnen; und
- - einer Warnlogik (24), die mit der Flugparameter- Signalquelle (10) betriebsmäßig verbunden ist, die Flugparameter-Signale vergleicht und ein Warnsignal aufgrund vorgegebener Warnkriterien zwischen ausgewählten Flugparameter-Signalen erzeugt,
gekennzeichnet durch
eine Bedingungslogik (52), die mit der Warnlogik
und der Positionssignalquelle betriebsmäßig verbunden
ist und die die gegebenen Warnkriterien
ändert, wenn sich das Flugzeug in einer vorbestimmten
Ortsposition befindet.
2. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bedingungslogik (52) eine Schlüssel-Logikstufe
(56), die wenigstens eines der Flugparameter-
Signale mit einem vorbestimmten Wert vergleicht, wenn
sich das Flugzeug in einer der vorbestimmten
Ortspositionen befindet, sowie ein Glied aufweist,
das ein Sperrsignal erzeugt, das die
Änderung der vorgegebenen Warnkriterien inhibiert,
wenn das verglichene Flugparameter-Signal nicht
innerhalb bestimmter Grenzen des vorbestimmten
Werts liegt.
3. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein Funkhöhensignal
(14) und ein auf den Luftdruck bezogenes
Höhensignal (16) aufweist und daß die Bedingungslogik
(52) eine Höhenprüf-Logikstufe (54) enthält,
die auf das Funkhöhensignal und die Positionssignale
anspricht und ein logisches Höhenprüfsignal
erzeugt, das die statistische Sicherheit des auf
den Luftdruck bezogenen Höhensignals bei einer
bestimmten Höhenprüflage bezeichnet.
4. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) ein Verknüpfungsglied
(110) aufweist, das das Funkhöhensignal (14)
mit dem Druckhöhensignal (16) logisch verknüpft
unter Erzeugung eines Signals, das die Höhe des
Bodens innerhalb des Höhenprüfbereichs bezeichnet.
5. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bedingungslogik (52) ein Glied (180) aufweist,
das die Änderungen der vorgegebenen Warnkriterien verhindert,
wenn das Höhensignal nicht innerhalb vorbestimmter
Grenzen liegt.
6. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) ein Glied (126)
aufweist, das ein Zeitsignal erzeugt, welches die
Flugzeit zwischen der Höhenprüflage und der vorbestimmten
Ortsposition bezeichnet.
7. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bedingungslogik (52) ein auf das Zeitsignal
ansprechendes Glied (148) aufweist, das die Änderung
der vorgegebenen Warnkriterien verhindert, wenn das
Zeitsignal einen vorbestimmten Wert überschreitet.
8. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein Gleitbahnabweichungssignal
umfaßt und daß das Sperrsignal erzeugt
wird, wenn das Gleitbahnabweichungssignal einen
vorbestimmten Gleitbahnabweichungswert überschreitet,
wenn sich das Flugzeug in der vorbestimmten Ortsposition
befindet.
9. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein Landekurssender-
Abweichungssignal umfaßt und daß das Sperrsignal
erzeugt wird, wenn das Landekurssender-Abweichungssignal
vorbestimmte Grenzwerte überschreitet, wenn
sich das Flugzeug in der vorbestimmten Ortsposition
befindet.
10. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein Steuerkurssignal umfaßt
und daß das Sperrsignal erzeugt wird, wenn das Steuerkurssignal
von einem vorbestimmten Steuerkurs um einen vorbestimmten Betrag
abweicht, wenn sich das Flugzeug in der vorbestimmten Ortsposition
befindet.
11. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein Kurssignal umfaßt und daß
das Sperrsignal erzeugt wird, wenn das Kurssignal von einem
vorbestimmten Kurs um einen vorbestimmten Betrag abweicht, wenn
sich das Flugzeug in der vorbestimmten Ortsposition befindet.
12. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Flugparameter-Signalquelle ein korrigiertes Höhensignal
umfaßt und daß das Sperrsignal erzeugt wird, wenn das korrigierte
Höhensignal unter einem vorbestimmten Wert liegt, wenn sich das
Flugzeug in der vorbestimmten Ortsposition befindet.
13. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Flugparameter-Signalquelle weiter
aufweist:
- - eine Quelle für Landekurssenderabweichungs-Signale;
- - eine Quelle für Steuerkurssignale; und
- - eine in der Bedingungslogik (52) enthaltene Schlüssel- Logikstufe (56), die mit der Landekurssender-, der Gleitbahn- und der Steuerkurs-Signalquelle betriebsmäßig verbunden ist, ein Sperrsignal erzeugt, das die Änderung der vorgegebenen Warnkriterien inhibiert, wenn eines oder mehrere der Landekurssender-, Gleitbahn- bzw. Steuerkurs-Signale nicht innerhalb bestimmter Grenzen vorbestimmter Werte für diese Signale liegt.
14. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 13,
gekennzeichnet durch
einen Speicher (58), in dem ein Satz der vorbestimmten Signalwerte
für jede der vorbestimmten Ortspositionen gespeichert
ist.
15. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 14,
gekennzeichnet durch
eine Quelle für korrigierte Höhensignale, wobei die Schlüssel-
Logikstufe (56) aufgrund des korrigierten Höhensignals das
Sperrsignal erzeugt, wenn sich das Flugzeug unter einer vorbestimmten
korrigierten Höhe befindet.
16. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bedingungslogik (52) zusätzlich eine Höhenprüf-Logikstufe
(54) aufweist, die das korrigierte Höhensignal prüft.
17. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) ein Verknüpfungsglied (110) aufweist, das
aufgrund des Funkhöhensignals und des korrigierten Höhensignals
ein die Höhe des Terrains bezeichnendes Signal erzeugt.
18. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) einen Vergleicher (116)
aufweist, der das Terrainhöhensignal mit einem vorbestimmten
Terrainhöhenwert vergleicht, und ferner ein Glied (144) aufweist,
das die Erzeugung des Sperrsignals bewirkt, wenn das Terrainhöhensignal
nicht innerhalb bestimmter Grenzen des vorbestimmten
Terrainhöhenwerts liegt.
19. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) aufgrund des Lagesignals das
korrigierte Höhensignal hinsichtlich einer vorbestimmten
Prüflage prüft.
20. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) einen Vergleicher (132)
aufweist, der das Funkhöhensignal mit einer vorbestimmten Höhe
vergleicht und das Sperrsignal erzeugt, wenn das Funkhöhensignal
unter der vorbestimmten Höhe liegt.
21. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenprüf-Logikstufe (54) ein Glied (144) aufweist, das
das Sperrsignal erzeugt, wenn das Steuerkurssignal nicht
innerhalb bestimmter Grenzen eines vorbestimmten Steuerkurssignals
in der vorbestimmten Prüflage liegt.
22. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 17,
gekennzeichnet durch
eine Quelle für logische QNH/QFE-Signale sowie eine Quelle für
Landebahnhöhen-Signale, wobei die Höhenprüf-Logikstufe (54) ein
Glied (118) aufweist, das das Landebahnhöhen-Signal von dem
Terrainhöhensignal subtrahiert.
23. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bedingungslogik (52) ein Zeitgeberglied (126) aufweist,
das effektiv die Zeit zwischen der vorbestimmten Prüflage und der
vorbestimmten Ortsposition mißt und das Sperrsignal erzeugt, wenn
die Zeit eine vorbestimmte Dauer überschreitet.
24. Bodennähewarnsystem nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verknüpfungsglied (110) so ausgelegt ist, daß es wenigstens drei
aufeinanderfolgende Terrainhöhensignale mittelt und daß dann das gemittelte
Terrainhöhensignal mit dem vorbestimmten Terrainhöhensignal verglichen wird.
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