DE19954354A1 - Anschlußvorrichtung mit Kappe - Google Patents
Anschlußvorrichtung mit KappeInfo
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Abstract
Zur Befestigung oder Verbindung elektrischer Leiter an einer übergeordneten Baugruppe wird eine Anschlußvorrichtung mit einem buchsenförmigen Kontaktstück (1) und einer Kappe (9) vorgeschlagen. Das Kontaktstück (1) wird mit dem Verbindungsbereich (2) an der übergeordneten Baugruppe stoffschlüssig verbunden. Das Kontaktstück (1) weist wenigstens nahe der Anschlußfläche (6) eine Außenkontur auf, die im Querschnitt einem Polygon entspricht. Die Kappe (9) verschließt wenigstens teilweise die Öffnung (4) in Nachbarschaft des Verbindungsbereichs (2).
Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung mit einem Kontaktstück, das
stirnseitig und stoffschlüssig mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist,
und mit einer Kappe.
Die Erfindung dient als Befestigungs- und Verbindungsmöglichkeit und wird
insbesondere im Automobilbau als Anschlußstelle bevorzugt für einen
Massekontakt verwendet.
Die Notwendigkeit der Erdung von elektrischen Systemen besonders in
Automobilen oder dergleichen ist hinreichend bekannt. Gemäß EP 0 641 944 A1
besteht eine Möglichkeit zur Sicherstellung eines solchen Massekontakts darin,
daß ein Schweißbolzen mit einem Außengewinde an einer Karosserie oder einem
anderen Bauteil befestigt wird und somit als Befestigungs- und
Verbindungsmöglichkeit für einen elektrischen Leiter dient. Der Schweißbolzen
besitzt einen Flansch, der als Kontaktfläche dient. Die Funktionalität der
Kontaktfläche und des Außengewindes des Schweißbolzen muß über den
Schweißprozeß und folgende Lackierarbeiten hinaus gewährleistet werden.
Der Schweißprozeß bedroht die Funktionalität des Anschlusses, da insbesondere
beim Lichtbogen-Schweißverfahren Schweißspritzer entstehen. Diese können sich
an den Gewindegang heften und das Anziehen und Lösen einer entsprechenden
Mutter erschweren. Weiterhin ist nach EP 0 487 365 B1 die Befestigung einer
elektrischen Anschlußvorrichtung mittels Widerstandsschweißen bekannt.
Der Schweißprozeß muß durchgeführt werden, bevor das Karosserieblech lackiert
wird. Der Lack an der Verbindungsstelle zwischen der Anschlußvorrichtung und
dem Karosserieblech verhindert eine gut ausgebildete Schweißnaht und reduziert
auf diese Weise die Lebensdauer der stoffschlüssigen Verbindung.
Aus diesen Gründen werden Maßnahmen ergriffen, welche das Außengewinde
und die Kontaktfläche an dem Schweißbolzen vor Schweiß- und Lackspritzern
schützen. Eine solche Schutzmaßnahme besteht darin, daß eine Flanschmutter vor
dem Schweißprozeß auf den Schweißbolzen montiert wird. Damit das gesamte
Außengewinde geschützt ist, wird die Flanschmutter bevorzugt als Hutmutter
ausgeführt.
Die Flanschmutter wird mit hohen Vorspannkräften an der Kontaktfläche
montiert. Bei zu niedrigen Vorspannkräften besteht aufgrund auftretender Wärme
beim Schweißprozeß die Gefahr, daß sich die Verbindung zwischen der Mutter
und dem Schweißbolzen löst. Bei anschließenden Lackierarbeiten kann sich
aufgrund der Kapillarwirkung Lack zwischen Mutter und Schweißbolzen
ansammeln. Dies kann dazu führen, daß die Kontaktfläche mit einer isolierenden
Schicht überzogen wird.
Der Schweißbolzen bietet mittels einem entsprechend ausgebildeten
Verbindungsstück an dem elektrischen Leiter und der Flanschmutter eine
Befestigungsmöglichkeit. Eine Montage des elektrischen Leiters kann nur aus der
Richtung erfolgen, in welche sich der Schweißbolzen erstreckt. Das
Außengewinde am Schweißbolzen muß eine gewisse Länge haben, damit eine
sichere Klemmung eines Kabels durch eine Mutter gewährleistet ist. Aufgrund der
daraus resultierenden Erstreckung des Schweißbolzens aus der Ebene des
Karosserieblechs heraus, muß auf der Montageseite ausreichend Platz für die
Befestigung des Massekontakts vorgesehen werden.
Der Schweißbolzen wird bevorzugt mit dem Bolzenschweißverfahren auf dünne
Karosseriebleche geschweißt. Zur Befestigung des elektrischen Leiters muß ein
ausreichendes Drehmoment beim Anziehen der Flanschmutter erzeugt werden,
damit eine sichere elektrische Kontaktierung möglich ist. Das Montieren der
Flanschmutter auf den angeschweißten Schweißbolzen kann dazu führen, daß
aufgrund des benötigten Drehmoments die Verbindung zwischen Schweißbolzen
und Karosserieblech gelöst oder das Karosserieblech verbogen wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anschlußvorrichtung zur
Verfügung zu stellen, die einen wirksamen Schutz gegen Verunreinigungen der
Kontaktfläche darstellt und zusätzlich einer höheren Drehmomentbeanspruchung
standhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Kontaktstück und eine
Kappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen gegeben.
Eine Anschlußvorrichtung hat ein Kontaktstück, das stirnseitig und stoffschlüssig
mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist, und eine Kappe, wobei das
Kontaktstück buchsenförmig ausgeführt ist und die Kappe derart angeordnet ist,
daß die Kappe eine Öffnung des Kontaktstücks in Nachbarschaft zu einem
Verbindungsbereich wenigstens teilweise verschließt. "Angeordnet" bedeutet in
diesem Zusammenhang, daß die Kappe mittelbar oder unmittelbar mit dem
Kontaktstück verbunden ist. Die Kappe verhindert auf diese Weise, daß
Schweißspritzer in das Innere der Öffnung gelangen. Bei anschließenden
Lackierarbeiten verhindert die Kappe wirkungsvoll das Eindringen von
Lackpartikeln in das Innere der Öffnung, das eine Isolierung der Kontaktfläche
zur Folge haben kann.
Die buchsenförmige Ausführung des Kontaktstücks läßt eine beidseitige
Befestigung zusätzlicher Anschlußeinheiten zu. Zu diesem Zweck kann die Kappe
nach den Lackierarbeiten entfernt werden. Die buchsenförmige Ausführungsform
des Kontaktstücks ermöglicht auf diese Weise zwei Zugangsmöglichkeiten zur
Durchgangsbohrung. Bei einer entsprechenden Öffnung im Karosserieblech kann
somit der Massekontakt auch von der Seite des Karosserieblechs angebracht
werden, die dem Kontaktstück mit der Schweißnaht abgewandt ist.
Die buchsenförmige Ausbildung des Kontaktstücks ermöglicht eine gute
Wärmeableitung beim Schweißprozeß und führt zu einer geringeren thermischen
Belastung des Karosserieblechs. Die geringere thermische Belastung ermöglicht,
daß größere Außendurchmesser des Kontaktstücks und somit ein größerer
Verbindungsbereich verwendet werden können. Auf diese Weise hält die
Anschlußvorrichtung einer höheren Drehmomentbeanspruchung stand.
Aufgrund der thermischen Belastung der Anschlußvorrichtung, wie sie während
einer stoffschlüssigen Befestigung dieser Vorrichtung an der übergeordneten
Baugruppe entsteht, ist es zweckmäßig, die Kappe aus einem wärmebeständigen
Material herzustellen. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich, insbesondere der
Befestigung eines Massekabels, ist es sinnvoll, die Kappe aus einem elektrisch
nicht leitenden Material herzustellen, um eine kontrollierte Weiterleitung von
elektrischer Ladung zu ermöglichen. Zusätzlich wird auf diese Weise vermieden,
daß sich der Lichtbogen beim Schweißprozeß zur Kappe hin ausbildet und diese
beschädigt. Aus diesen Gründen bietet sich entsprechend einer vorteilhaften
Weiterbildung eine Kappe aus Kunststoff an.
Nachdem die Kappe an dem Kontaktstück befestigt ist, steht die Kappe bevorzugt
über den Verbindungsbereich des Kontaktstücks hervor. Auf diese Weise kann die
Kappe zur Zentrierung der Anschlußvorrichtung beim Schweißprozeß verwendet
werden. Entsprechend ausgeführte Positionierhilfen am Karosserieblech
unterstützen eine Selbstzentrierung. Dies ist besonders geeignet für eine
automatisierte Fertigung, wie sie im Automobilbau anzutreffen ist.
Wenn auf die Möglichkeit der beidseitigen Befestigung eines Massekontakts
verzichtet werden kann, kann das Kontaktstück gemäß einer weiteren
Weiterbildung als Hülse ausgeführt werden. Eine derartige Ausführungsform läßt
die Befestigung eines Massekontakts nach Entfernung der Kappe lediglich von
der Seite des Karosserieblechs zu, die der Schweißnaht abgewandt ist. Die
Anschlußfläche für einen Massekontakt wird bei dieser Ausführungsform
aufgrund der fehlenden Durchgangsbohrung nur von einer Seite durch
Verunreinigungen wie Schweiß- oder Lackspritzer bedroht. Die Kappe bietet
somit allein einen wirksamen Schutz der Anschlußfläche.
Für einen sicheren Schweißprozeß in einer automatisierten Fertigung müssen
gestalterische Restriktionen berücksichtigt werden. So muß beispielsweise
gewährleistet sein, daß das Kontaktstück immer in einer definierten Ausrichtung
vom Schweißroboter aufgenommen wird. Dies stellt sicher, daß das Kontaktstück
mit seinem Verbindungsbereich mit dem Blech verbunden wird. Zu diesem
Zweck weist das Kontaktstück gegenüber dem Verbindungsbereich in der Nähe
der Anschlußfläche einen reduzierten Querschnitt gegenüber anderen Bereichen
auf. Dieser reduzierte Querschnitt stellt sicher, daß das Kontaktstück mit einer
vorgegebenen Orientierung von der Schweißvorrichtung aufgenommen werden
kann.
Das Kontaktstück bietet mit seiner Öffnung die Möglichkeit, einen Massekontakt
zu befestigen. Besonders vorteilhaft ist es gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung, daß wenigstens ein Teilbereich der Mantelfläche eines sich der
Öffnung anschließenden Kanals als Innengewinde ausgeführt ist. Das
Innengewinde stellt in Verbindung mit einer entsprechenden Schraube eine
lösbare und sichere Befestigung des Massekontakts dar. Bei einem entsprechend
ausgeführten Kabelschuh am Massekabel kann dieser mit der Schraube an der
metallischen Anschlußfläche des Kontaktstücks geklemmt werden. Auf diese
Weise wird eine relativ große Fläche zur Verfügung gestellt, die für die
Weiterleitung von elektrischer Ladung besonders geeignet ist.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung zeichnet sich der
Gegenstand der Erfindung dadurch aus, daß das Kontaktstück wenigstens nahe
der Anschlußfläche eine Außenkontur besitzt, die im Querschnitt einem Polygon
entspricht. Dieser besonders ausgeführte Querschnitt stellt in Verbindung mit
einem entsprechend ausgeführten Kabelschuh eine Antirotationseinheit dar,
welche eine Verdrehung des elektrischen Leiters während der Befestigung mittels
einer Schraube verhindert. Eine Verdrehung des elektrischen Leiters um das
Kontaktstück kann zur Folge haben, daß sich der elektrische Leiter von anderen
Befestigungspunkten löst. Eine derartige Rotation kann verhindert werden, indem
der Kabelschuh Erhebungen hat, deren Anordnung dem polygonalen Querschnitt
des Kontaktstücks angepaßt ist. Auf diese Weise kann ein Formschluß zwischen
Kabelschuh und Kontaktstück erreicht werden.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung wird vorgeschlagen, daß
das Kontaktstück wenigstens nahe dem Verbindungsbereich einen Schweißrand
aufweist. Der Schweißrand ist derart auszuführen, daß er für das verwendete
Schweißverfahren zur Befestigung des Kontaktstücks auf dem Karosserieblech
geeignet ist.
Gemäß einer noch weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird
vorgeschlagen, daß die Kappe von innen an dem Kontaktstück befestigt ist. Auf
diese Weise müssen keine zusätzlichen Flächen am Kontaktstück vorgesehen
werden, die beim Schweißprozeß auf das Blech aufgesetzt werden. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß die Befestigung der Kappe an dem Kontaktstück
aufgrund der umgebenden Mantelfläche vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt
ist.
Die Verbindung zwischen Kappe und Kontaktstück ist bevorzugt lösbar
auszuführen. Diese Ausführungsform erleichtert die Befestigung des
Massekontaktes von der Seite des Blechs, die der Schweißnaht abgewandt ist. Die
lösbare Verbindung ist bevorzugt als Schnappverbindung auszuführen.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Schnappverbindung derart
ausgeführt, daß das Kontaktstück auf der Mantelfläche der Öffnung eine Nut
aufweist und die Kappe einen entsprechenden Kragen besitzt, wobei der Kragen
der Kappe in die Nut eingreift. Die Nut und der Kragen sind bevorzugt umlaufend
auszuführen. Wenn ein derart ausgebildeter Kragen in einer umlaufenden Nut sitzt
und auf diese Weise unterschiedlich ausgerichtete Kontaktflächen zwischen
Kontaktstück und Kappe entstehen, wirkt diese Schnappverbindung ähnlich einer
Labyrinthdichtung. Diese Ausbildungsform der Schnappverbindung stellt somit
einen wirksamen Schutz gegen Lackspritzer dar. Da Kragen und Nut umlaufend
ausgeführt sind, ist beim Fügen lediglich die axiale Ausrichtung von Kontaktstück
und Kappe bedeutsam.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung zeichnet sich der
Gegenstand der Erfindung dadurch aus, daß die Anschlußvorrichtung einen
Bolzen aufweist, der mit dem Kontaktstück verbunden ist. Der Bolzen hat zwei
Endbereiche, wobei der eine Endbereich über der Anschlußfläche des
Kontaktstücks hervorsteht und der andere Endbereich mit der Kappe verbunden
ist. Das Ende des Bolzens, das mit der Kappe verbunden ist, wird bevorzugt so
ausgebildet, daß die Kappe auf der Mantelfläche des Bolzens befestigbar ist. Der
Endbereich des Bolzens, der über der Anschlußfläche des Kontaktstücks
hervorsteht, ist bevorzugt derart ausgeführt, daß er die Öffnung des Kontaktstücks
nahe der Anschlußfläche verschließt und einen Flansch aufweist, der zur
Befestigung des elektrischen Leiters auf der Anschlußfläche des Kontaktstückes
dient.
Nach einer noch weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die Kappe, die
an dem Bolzen befestigt ist, derart das Kontaktstück berührt, daß diese die
Öffnung nahe dem Verbindungsbereich wenigstens teilweise verschließt.
Bevorzugt weist die Kappe auf der dem Bolzen abgewandten Seite Erhebungen
auf, die die Mantelfläche des Kanals des Kontaktstücks berühren. Bevorzugt ist
diese Erhebung als umlaufender Kragen ausgebildet.
Nach einer noch weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß der Bolzen an
dem Ende, das über die Anschlußfläche hinausragt, einen Kopf hat, der an der
Anschlußfläche anliegt. Der Bolzen wird mit dem Kontaktstück vor den
Lackierarbeiten so verbunden, daß der Kopf des Bolzens auf der Anschlußfläche
des Kontaktstücks aufliegt. Auf diese Weise wird verhindert, daß elektrisch
isolierende Lackspritzer auf die Anschlußfläche gelangen. Für eine Befestigung
des elektrischen Leiters nach dem Lackiervorgang wird der Bolzen gelöst.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine buchsenförmige Ausführungsform des Kontaktstücks im
Querschnitt mit rotationssymmetrischer Kunststoffkappe,
Schnappverbindung und Schraube;
Fig. 2 eine Unteransicht des buchsenförmige ausgeführten Kontaktstücks;
Fig. 3 eine weitere buchsenförmige Ausführungsform des Kontakstücks
mit Kunststoffkappe und Schraube und
Fig. 4 eine Darstellung einer Ausführungsform im montierten Zustand an
einem Blech.
Das Kontaktstück 1 der Anschlußvorrichtung wird stirnseitig und stoffschlüssig
an und mit dem Verbindungsbereich 2 mit einer übergeordneten nicht
dargestellten Baugruppe verbunden. Die übergeordnete Baugruppe stellt
vorzugsweise ein Karosserieblech dar, an welches ein Kabel befestigt werden soll.
Die stoffschlüssige Verbindung wird nach dem Lichtbogen-
Bolzenschweißverfahren hergestellt.
Das Kontaktstück 1 ist buchsenförmig ausgeführt. Dem Verbindungsbereich 2
gegenüberliegend, weist das Kontaktstück 1 eine Anschlußfläche 6 auf. Die
Anschlußfläche 6 ermöglicht die Befestigung eines elektrischen Leiters, der eine
kontrollierte Weiterleitung elektrischer Ladung sicherstellt. Die Befestigung des
elektrischen Leiters erfolgt bei dieser Ausführungsform durch die Klemmung
eines elektrischen Leiters. Die Klemmung erfolgt vorzugsweise lösbar. Aus
diesem Grund besitzt das Kontaktstück 1 in der Nähe der Anschlußfläche 6 ein
Innengewinde 8, das auf der Mantelfläche eines Kanals 7 ausgebildet ist. Die
Befestigung des elektrischen Leiters erfolgt mittels eines Bolzens 11, der
bevorzugt als Schraube ausgeführt ist.
Das Kontaktstück 1 weist wenigstens nahe der Anschlußfläche 6 eine
Außenkontur 3 auf, die im Querschnitt einem Polygon entspricht, wie dies die
Fig. 2 zeigt. Die dargestellte Ausführungsform besitzt einen oktagonalen
Querschnitt. Dieser besondere Querschnitt bildet mit entsprechenden
Vorrichtungen am elektrischen Leiter eine Antirotationseinheit, welche eine
Verdrehung des elektrischen Leiters beim Anziehen der Schraube verhindert. Zu
diesem Zweck gehen Kabelschuh und Kontaktstück 1 eine formschlüssige
Verbindung ein. Entsprechend der Anzahl der Seitenflächen des Polygons der
Außenkontur 3 und der Anzahl der formschlüssigen Erhebungen am Kabelschuh
existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Ausrichtung des elektrischen
Leiters bei dessen Befestigung.
Aufgrund des bevorzugten Einsatzgebietes dieser Anschlußvorrichtung im
Automobilbau, ist eine Gestaltung der Außengeometrie mit Rücksicht auf eine
automatisierte Fertigung vorzunehmen. Aus diesem Grund besitzt das
Kontaktstück 1 in der Nähe der Anschlußfläche 6 einen reduzierten Querschnitt
gegenüber anderen Bereichen. Dieser reduzierte Querschnitt ist kreisförmig
ausgebildet und ermöglicht die kontrollierte Aufnahme und Fixierung des
Kontaktstücks 1 für einen Schweißroboter, welcher die stoffschlüssige
Verbindung mit der übergeordneten Baugruppe vornimmt. Zusätzlich ist die
Kappe 9 der Anschlußvorrichtung derart ausgebildet, daß diese nach der
Befestigung an dem Kontaktstück 1 über den Verbindungsbereich 2 hervorsteht.
Bei entsprechenden Positionierhilfen, hier eine Positionierbohrung, an dem
Karosserieblech, erfolgt mittels der Kappe 9 eine Selbstzentrierung während der
Befestigung des Kontaktstücks 1.
Für einen sicheren Befestigungsprozeß des Kontaktstücks 1 mit einem Blech ist
ein entsprechend ausgebildeter Verbindungsbereich 2 vorzusehen, der für das
Lichtbogenschweißverfahren geeignet ist. Die dargestellte Ausführungsform
ermöglicht dies dadurch, daß die Befestigung der Kappe 9 mit dem
Kontaktstück 1 im Inneren des Kontaktstücks 1 angebracht ist. Die Befestigung
der Kappe 9 an dem Kontaktstück 1 ist bevorzugt lösbar zu gestalten, um eine
beidseitige Festlegung des elektrischen Leiters zu ermöglichen.
Die dargestellte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Verbindung
der Kappe 9 mit dem Kontaktstück 1 als Schnappverbindung ausgeführt ist. Die
Vorteile einer Schnappverbindung liegen in der relativ einfachen Geometrie,
welche die zu verbindenden Elemente aufzuweisen haben, und in der geringen
Zeit, die zur Herstellung bzw. zum Lösen dieser Verbindung benötigt wird.
Das Kontaktstück 1 der dargestellten Ausführungsform weist zu diesem Zweck in
der Mantelfläche des Kanals 7 eine Nut 5 auf. Die Nut ist in dieser
Ausführungsform umlaufend und radial auswärtsgerichtet ausgebildet. Die Kappe
9 besitzt einen entsprechenden Kragen 10, der in dieser Ausführungsform
ebenfalls umlaufend ausgebildet ist. Die Schnappverbindung entsteht dadurch,
daß der Kragen 10 der Kappe 9 in die Nut 5 des Kontaktstücks 1 greift. Die
Kombination der umlaufenden Nut 5 und dem entsprechenden Kragen 14 hat im
zusammengefügten Zustand den Vorteil, daß die Schnappverbindung einen
wirkungsvollen Schutz gegen Lackspritzer darstellt.
Das Kontaktstück 1 wird mit der Kappe 9 und dem Bolzen 11 montiert und
anschließend als Baueinheit mit dem Lichtbogen-Bolzenschweißverfahren an der
Karosserie befestigt.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Anschlußvorrichtung mit einer
Kappe und einem Bolzen. Das Kontaktstück 1 ist buchsenförmig ausgeführt und
stirnseitig mit einer nicht dargestellten übergeordneten Baugruppe verbindbar.
Das Kontaktstück 1 weist einen Verbindungsbereich 2 auf. Dem
Verbindungsbereich 2 gegenüberliegend ist eine Anschlußfläche 6 ausgebildet.
Ein Querschnitt nahe der Anschlußfläche 6 ist reduziert gegenüber anderen
Bereichen ausgeführt. Das Kontaktstück 1 besitzt ein Innengewinde 8. Nahe der
Anschlußfläche 6 besitzt das Kontaktstück 1 eine Außenkontur 3, die im
Querschnitt einem Polygon entspricht. Nahe dem Verbindungsbereich 2 ist das
Kontaktstück 1 mit einem Schweißrand 12 ausgeführt.
Die Vorrichtung nach Fig. 3 weist einen Bolzen 11 auf, der mit dem
Kontaktstück 1 verbunden ist. Der Bolzen ist in diesem Ausführungsbeispiel als
Schraube ausgeführt. Die Schraube ist über das Innengewinde 8 mit dem
Kontaktstück 1 verbunden. Die Schraube weist zwei Endbereiche auf. Der eine
Endbereich steht über der Anschlußfläche 6 des Kontaktstücks 1 hervor und ist als
Schraubenkopf ausgeführt. Der Schraubenkopf schließt mit der Anschlußfläche 6
ab und schützt somit die Anschlußfläche 6 vor Schweiß- und Lackspritzern. Der
andere Endbereich der Schraube ragt über das Innengewinde 8 hinaus.
Eine Öffnung 4 des Kontaktstücks 1 in Nachbarschaft zu dem
Verbindungsbereich 2 ist wenigstens teilweise mit einer Kappe 9 verschlossen.
Die Kappe 9 aus Kunststoff steht im montierten Zustand über den
Verbindungsbereich 2 hervor. Die Kappe 9 ist auf dem freiliegenden Endbereich
der Schraube, welche über das Innengewinde 8 hervorsteht, befestigt. Die
Kappe 9 weist einen flexiblen Kragen 10 auf. Dieser Kragen 10 berührt die
Mantelfläche des Kanals 7 umlaufend. Auf diese Weise wird das Innengewinde 8
gegen Umwelteinflüsse geschützt.
Fig. 4 zeigt die Ausführungsform nach Fig. 3 im montierten Zustand. Das
Kontaktstück 1, der Bolzen 11 und die Kappe 9 bilden eine Baueinheit. Diese ist
nach dem Lichtbogen-Bolzenschweißverfahren an einem Blech 15 befestigt. Mit
14 ist die Schweißnaht bezeichnet. Mit dem Bolzen 11, der in diesem
Ausführungsbeispiel als Schraube dargestellt ist, ist ein Kabelschuh 13 eines
elektrischen Leiters am Kontaktstück 1 befestigt. Der Bolzen 11 wird bei der
Befestigung des Kabelschuhs 13 vom Kontaktstück 1 gelöst. Erfordert die
Montage des Kabelschuhs 13 das Entfernen des Bolzens 11, löst sich ebenfalls die
Kappe 9 von der Anschlußvorrichtung. Nach der erneuten Montage des
Bolzens 11 wird die Kappe 9 wieder mit dem Bolzen 11 verbunden und schützt
somit das Innengewinde 8 vor Umwelteinflüssen.
1
Kontaktstück
2
Verbindungsbereich
3
Außenkontur
4
Öffnung
5
Nut
6
Anschlußfläche
7
Kanal
8
Innengewinde
9
Kappe
10
Kragen
11
Bolzen
12
Schweißrand
13
Kabelschuh
14
Schweißnaht
15
Blech
16
Kopf
Claims (14)
1. Anschlußvorrichtung mit einem Kontaktstück (1), das stirnseitig und
stoffschlüssig mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist, und mit
einer Kappe (9), die mit dem Kontaktstück (1) verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) buchsenförmig ausgeführt ist
und die Kappe (9) derart angeordnet ist, daß die Kappe (9) eine Öffnung
(4) des Kontaktstücks (1) in Nachbarschaft zu einem Verbindungsbereich
(2) wenigstens teilweise verschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9)
aus einem wärmebeständigen und elektrisch nicht leitenden Material,
vorzugsweise Kunststoff, besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kappe (9) über den Verbindungsbereich (2) hinaus hervorsteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktstück (1) als Hülse ausgeführt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktstück (1) eine dem Verbindungsbereich (2)
gegenüberliegend ausgebildete Anschlußfläche (6) aufweist, wobei das
Kontaktstück (1) in der Nähe der Anschlußfläche (6) einen reduzierten
Querschnitt gegenüber anderen Bereichen besitzt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktstück (1) ein Innengewinde (8) besitzt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktstück (1) wenigstens nahe der Anschlußfläche (6) eine
Außenkontur (3) besitzt, die im Querschnitt einem Polygon entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktstück (1) wenigsten nahe dem Verbindungsbereich (2)
einen Schweißrand (12) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (9) von innen an dem Kontaktstück (1) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9)
mit dem Kontaktstück (1) lösbar verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare
Verbindung als Schnappverbindung ausgeführt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kontaktstück (1) auf der Mantelfläche eines Kanals (7) eine Nut (5)
aufweist und die Kappe (9) einen entsprechenden Kragen (10) besitzt,
wobei der Kragen (10) in die Nut (5) greift.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung einen Bolzen (11) aufweist, der mit dem
Kontaktstück (1) verbunden ist, der zwei Endbereiche aufweist, wobei der
eine Endbereich über der Anschlußfläche (6) hervorsteht und der andere
Endbereich mit der Kappe (9) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen
einen Kopf (16) hat, der an der Anschlußfläche (6) anliegt.
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