DE19954354A1 - Anschlußvorrichtung mit Kappe - Google Patents

Anschlußvorrichtung mit Kappe

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DE19954354A1 DE19954354A DE19954354A DE19954354A1 DE 19954354 A1 DE19954354 A1 DE 19954354A1 DE 19954354 A DE19954354 A DE 19954354A DE 19954354 A DE19954354 A DE 19954354A DE 19954354 A1 DE19954354 A1 DE 19954354A1
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Abstract

Zur Befestigung oder Verbindung elektrischer Leiter an einer übergeordneten Baugruppe wird eine Anschlußvorrichtung mit einem buchsenförmigen Kontaktstück (1) und einer Kappe (9) vorgeschlagen. Das Kontaktstück (1) wird mit dem Verbindungsbereich (2) an der übergeordneten Baugruppe stoffschlüssig verbunden. Das Kontaktstück (1) weist wenigstens nahe der Anschlußfläche (6) eine Außenkontur auf, die im Querschnitt einem Polygon entspricht. Die Kappe (9) verschließt wenigstens teilweise die Öffnung (4) in Nachbarschaft des Verbindungsbereichs (2).

Description

Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung mit einem Kontaktstück, das stirnseitig und stoffschlüssig mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist, und mit einer Kappe.
Die Erfindung dient als Befestigungs- und Verbindungsmöglichkeit und wird insbesondere im Automobilbau als Anschlußstelle bevorzugt für einen Massekontakt verwendet.
Die Notwendigkeit der Erdung von elektrischen Systemen besonders in Automobilen oder dergleichen ist hinreichend bekannt. Gemäß EP 0 641 944 A1 besteht eine Möglichkeit zur Sicherstellung eines solchen Massekontakts darin, daß ein Schweißbolzen mit einem Außengewinde an einer Karosserie oder einem anderen Bauteil befestigt wird und somit als Befestigungs- und Verbindungsmöglichkeit für einen elektrischen Leiter dient. Der Schweißbolzen besitzt einen Flansch, der als Kontaktfläche dient. Die Funktionalität der Kontaktfläche und des Außengewindes des Schweißbolzen muß über den Schweißprozeß und folgende Lackierarbeiten hinaus gewährleistet werden.
Der Schweißprozeß bedroht die Funktionalität des Anschlusses, da insbesondere beim Lichtbogen-Schweißverfahren Schweißspritzer entstehen. Diese können sich an den Gewindegang heften und das Anziehen und Lösen einer entsprechenden Mutter erschweren. Weiterhin ist nach EP 0 487 365 B1 die Befestigung einer elektrischen Anschlußvorrichtung mittels Widerstandsschweißen bekannt.
Der Schweißprozeß muß durchgeführt werden, bevor das Karosserieblech lackiert wird. Der Lack an der Verbindungsstelle zwischen der Anschlußvorrichtung und dem Karosserieblech verhindert eine gut ausgebildete Schweißnaht und reduziert auf diese Weise die Lebensdauer der stoffschlüssigen Verbindung.
Aus diesen Gründen werden Maßnahmen ergriffen, welche das Außengewinde und die Kontaktfläche an dem Schweißbolzen vor Schweiß- und Lackspritzern schützen. Eine solche Schutzmaßnahme besteht darin, daß eine Flanschmutter vor dem Schweißprozeß auf den Schweißbolzen montiert wird. Damit das gesamte Außengewinde geschützt ist, wird die Flanschmutter bevorzugt als Hutmutter ausgeführt.
Die Flanschmutter wird mit hohen Vorspannkräften an der Kontaktfläche montiert. Bei zu niedrigen Vorspannkräften besteht aufgrund auftretender Wärme beim Schweißprozeß die Gefahr, daß sich die Verbindung zwischen der Mutter und dem Schweißbolzen löst. Bei anschließenden Lackierarbeiten kann sich aufgrund der Kapillarwirkung Lack zwischen Mutter und Schweißbolzen ansammeln. Dies kann dazu führen, daß die Kontaktfläche mit einer isolierenden Schicht überzogen wird.
Der Schweißbolzen bietet mittels einem entsprechend ausgebildeten Verbindungsstück an dem elektrischen Leiter und der Flanschmutter eine Befestigungsmöglichkeit. Eine Montage des elektrischen Leiters kann nur aus der Richtung erfolgen, in welche sich der Schweißbolzen erstreckt. Das Außengewinde am Schweißbolzen muß eine gewisse Länge haben, damit eine sichere Klemmung eines Kabels durch eine Mutter gewährleistet ist. Aufgrund der daraus resultierenden Erstreckung des Schweißbolzens aus der Ebene des Karosserieblechs heraus, muß auf der Montageseite ausreichend Platz für die Befestigung des Massekontakts vorgesehen werden.
Der Schweißbolzen wird bevorzugt mit dem Bolzenschweißverfahren auf dünne Karosseriebleche geschweißt. Zur Befestigung des elektrischen Leiters muß ein ausreichendes Drehmoment beim Anziehen der Flanschmutter erzeugt werden, damit eine sichere elektrische Kontaktierung möglich ist. Das Montieren der Flanschmutter auf den angeschweißten Schweißbolzen kann dazu führen, daß aufgrund des benötigten Drehmoments die Verbindung zwischen Schweißbolzen und Karosserieblech gelöst oder das Karosserieblech verbogen wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anschlußvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen wirksamen Schutz gegen Verunreinigungen der Kontaktfläche darstellt und zusätzlich einer höheren Drehmomentbeanspruchung standhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Kontaktstück und eine Kappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen gegeben.
Eine Anschlußvorrichtung hat ein Kontaktstück, das stirnseitig und stoffschlüssig mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist, und eine Kappe, wobei das Kontaktstück buchsenförmig ausgeführt ist und die Kappe derart angeordnet ist, daß die Kappe eine Öffnung des Kontaktstücks in Nachbarschaft zu einem Verbindungsbereich wenigstens teilweise verschließt. "Angeordnet" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Kappe mittelbar oder unmittelbar mit dem Kontaktstück verbunden ist. Die Kappe verhindert auf diese Weise, daß Schweißspritzer in das Innere der Öffnung gelangen. Bei anschließenden Lackierarbeiten verhindert die Kappe wirkungsvoll das Eindringen von Lackpartikeln in das Innere der Öffnung, das eine Isolierung der Kontaktfläche zur Folge haben kann.
Die buchsenförmige Ausführung des Kontaktstücks läßt eine beidseitige Befestigung zusätzlicher Anschlußeinheiten zu. Zu diesem Zweck kann die Kappe nach den Lackierarbeiten entfernt werden. Die buchsenförmige Ausführungsform des Kontaktstücks ermöglicht auf diese Weise zwei Zugangsmöglichkeiten zur Durchgangsbohrung. Bei einer entsprechenden Öffnung im Karosserieblech kann somit der Massekontakt auch von der Seite des Karosserieblechs angebracht werden, die dem Kontaktstück mit der Schweißnaht abgewandt ist.
Die buchsenförmige Ausbildung des Kontaktstücks ermöglicht eine gute Wärmeableitung beim Schweißprozeß und führt zu einer geringeren thermischen Belastung des Karosserieblechs. Die geringere thermische Belastung ermöglicht, daß größere Außendurchmesser des Kontaktstücks und somit ein größerer Verbindungsbereich verwendet werden können. Auf diese Weise hält die Anschlußvorrichtung einer höheren Drehmomentbeanspruchung stand.
Aufgrund der thermischen Belastung der Anschlußvorrichtung, wie sie während einer stoffschlüssigen Befestigung dieser Vorrichtung an der übergeordneten Baugruppe entsteht, ist es zweckmäßig, die Kappe aus einem wärmebeständigen Material herzustellen. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich, insbesondere der Befestigung eines Massekabels, ist es sinnvoll, die Kappe aus einem elektrisch nicht leitenden Material herzustellen, um eine kontrollierte Weiterleitung von elektrischer Ladung zu ermöglichen. Zusätzlich wird auf diese Weise vermieden, daß sich der Lichtbogen beim Schweißprozeß zur Kappe hin ausbildet und diese beschädigt. Aus diesen Gründen bietet sich entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung eine Kappe aus Kunststoff an.
Nachdem die Kappe an dem Kontaktstück befestigt ist, steht die Kappe bevorzugt über den Verbindungsbereich des Kontaktstücks hervor. Auf diese Weise kann die Kappe zur Zentrierung der Anschlußvorrichtung beim Schweißprozeß verwendet werden. Entsprechend ausgeführte Positionierhilfen am Karosserieblech unterstützen eine Selbstzentrierung. Dies ist besonders geeignet für eine automatisierte Fertigung, wie sie im Automobilbau anzutreffen ist.
Wenn auf die Möglichkeit der beidseitigen Befestigung eines Massekontakts verzichtet werden kann, kann das Kontaktstück gemäß einer weiteren Weiterbildung als Hülse ausgeführt werden. Eine derartige Ausführungsform läßt die Befestigung eines Massekontakts nach Entfernung der Kappe lediglich von der Seite des Karosserieblechs zu, die der Schweißnaht abgewandt ist. Die Anschlußfläche für einen Massekontakt wird bei dieser Ausführungsform aufgrund der fehlenden Durchgangsbohrung nur von einer Seite durch Verunreinigungen wie Schweiß- oder Lackspritzer bedroht. Die Kappe bietet somit allein einen wirksamen Schutz der Anschlußfläche.
Für einen sicheren Schweißprozeß in einer automatisierten Fertigung müssen gestalterische Restriktionen berücksichtigt werden. So muß beispielsweise gewährleistet sein, daß das Kontaktstück immer in einer definierten Ausrichtung vom Schweißroboter aufgenommen wird. Dies stellt sicher, daß das Kontaktstück mit seinem Verbindungsbereich mit dem Blech verbunden wird. Zu diesem Zweck weist das Kontaktstück gegenüber dem Verbindungsbereich in der Nähe der Anschlußfläche einen reduzierten Querschnitt gegenüber anderen Bereichen auf. Dieser reduzierte Querschnitt stellt sicher, daß das Kontaktstück mit einer vorgegebenen Orientierung von der Schweißvorrichtung aufgenommen werden kann.
Das Kontaktstück bietet mit seiner Öffnung die Möglichkeit, einen Massekontakt zu befestigen. Besonders vorteilhaft ist es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung, daß wenigstens ein Teilbereich der Mantelfläche eines sich der Öffnung anschließenden Kanals als Innengewinde ausgeführt ist. Das Innengewinde stellt in Verbindung mit einer entsprechenden Schraube eine lösbare und sichere Befestigung des Massekontakts dar. Bei einem entsprechend ausgeführten Kabelschuh am Massekabel kann dieser mit der Schraube an der metallischen Anschlußfläche des Kontaktstücks geklemmt werden. Auf diese Weise wird eine relativ große Fläche zur Verfügung gestellt, die für die Weiterleitung von elektrischer Ladung besonders geeignet ist.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung zeichnet sich der Gegenstand der Erfindung dadurch aus, daß das Kontaktstück wenigstens nahe der Anschlußfläche eine Außenkontur besitzt, die im Querschnitt einem Polygon entspricht. Dieser besonders ausgeführte Querschnitt stellt in Verbindung mit einem entsprechend ausgeführten Kabelschuh eine Antirotationseinheit dar, welche eine Verdrehung des elektrischen Leiters während der Befestigung mittels einer Schraube verhindert. Eine Verdrehung des elektrischen Leiters um das Kontaktstück kann zur Folge haben, daß sich der elektrische Leiter von anderen Befestigungspunkten löst. Eine derartige Rotation kann verhindert werden, indem der Kabelschuh Erhebungen hat, deren Anordnung dem polygonalen Querschnitt des Kontaktstücks angepaßt ist. Auf diese Weise kann ein Formschluß zwischen Kabelschuh und Kontaktstück erreicht werden.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung wird vorgeschlagen, daß das Kontaktstück wenigstens nahe dem Verbindungsbereich einen Schweißrand aufweist. Der Schweißrand ist derart auszuführen, daß er für das verwendete Schweißverfahren zur Befestigung des Kontaktstücks auf dem Karosserieblech geeignet ist.
Gemäß einer noch weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die Kappe von innen an dem Kontaktstück befestigt ist. Auf diese Weise müssen keine zusätzlichen Flächen am Kontaktstück vorgesehen werden, die beim Schweißprozeß auf das Blech aufgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Befestigung der Kappe an dem Kontaktstück aufgrund der umgebenden Mantelfläche vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt ist.
Die Verbindung zwischen Kappe und Kontaktstück ist bevorzugt lösbar auszuführen. Diese Ausführungsform erleichtert die Befestigung des Massekontaktes von der Seite des Blechs, die der Schweißnaht abgewandt ist. Die lösbare Verbindung ist bevorzugt als Schnappverbindung auszuführen.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Schnappverbindung derart ausgeführt, daß das Kontaktstück auf der Mantelfläche der Öffnung eine Nut aufweist und die Kappe einen entsprechenden Kragen besitzt, wobei der Kragen der Kappe in die Nut eingreift. Die Nut und der Kragen sind bevorzugt umlaufend auszuführen. Wenn ein derart ausgebildeter Kragen in einer umlaufenden Nut sitzt und auf diese Weise unterschiedlich ausgerichtete Kontaktflächen zwischen Kontaktstück und Kappe entstehen, wirkt diese Schnappverbindung ähnlich einer Labyrinthdichtung. Diese Ausbildungsform der Schnappverbindung stellt somit einen wirksamen Schutz gegen Lackspritzer dar. Da Kragen und Nut umlaufend ausgeführt sind, ist beim Fügen lediglich die axiale Ausrichtung von Kontaktstück und Kappe bedeutsam.
Nach einer noch weiteren vorteilhaften Weiterbildung zeichnet sich der Gegenstand der Erfindung dadurch aus, daß die Anschlußvorrichtung einen Bolzen aufweist, der mit dem Kontaktstück verbunden ist. Der Bolzen hat zwei Endbereiche, wobei der eine Endbereich über der Anschlußfläche des Kontaktstücks hervorsteht und der andere Endbereich mit der Kappe verbunden ist. Das Ende des Bolzens, das mit der Kappe verbunden ist, wird bevorzugt so ausgebildet, daß die Kappe auf der Mantelfläche des Bolzens befestigbar ist. Der Endbereich des Bolzens, der über der Anschlußfläche des Kontaktstücks hervorsteht, ist bevorzugt derart ausgeführt, daß er die Öffnung des Kontaktstücks nahe der Anschlußfläche verschließt und einen Flansch aufweist, der zur Befestigung des elektrischen Leiters auf der Anschlußfläche des Kontaktstückes dient.
Nach einer noch weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die Kappe, die an dem Bolzen befestigt ist, derart das Kontaktstück berührt, daß diese die Öffnung nahe dem Verbindungsbereich wenigstens teilweise verschließt.
Bevorzugt weist die Kappe auf der dem Bolzen abgewandten Seite Erhebungen auf, die die Mantelfläche des Kanals des Kontaktstücks berühren. Bevorzugt ist diese Erhebung als umlaufender Kragen ausgebildet.
Nach einer noch weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß der Bolzen an dem Ende, das über die Anschlußfläche hinausragt, einen Kopf hat, der an der Anschlußfläche anliegt. Der Bolzen wird mit dem Kontaktstück vor den Lackierarbeiten so verbunden, daß der Kopf des Bolzens auf der Anschlußfläche des Kontaktstücks aufliegt. Auf diese Weise wird verhindert, daß elektrisch isolierende Lackspritzer auf die Anschlußfläche gelangen. Für eine Befestigung des elektrischen Leiters nach dem Lackiervorgang wird der Bolzen gelöst.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine buchsenförmige Ausführungsform des Kontaktstücks im Querschnitt mit rotationssymmetrischer Kunststoffkappe, Schnappverbindung und Schraube;
Fig. 2 eine Unteransicht des buchsenförmige ausgeführten Kontaktstücks;
Fig. 3 eine weitere buchsenförmige Ausführungsform des Kontakstücks mit Kunststoffkappe und Schraube und
Fig. 4 eine Darstellung einer Ausführungsform im montierten Zustand an einem Blech.
Das Kontaktstück 1 der Anschlußvorrichtung wird stirnseitig und stoffschlüssig an und mit dem Verbindungsbereich 2 mit einer übergeordneten nicht dargestellten Baugruppe verbunden. Die übergeordnete Baugruppe stellt vorzugsweise ein Karosserieblech dar, an welches ein Kabel befestigt werden soll. Die stoffschlüssige Verbindung wird nach dem Lichtbogen- Bolzenschweißverfahren hergestellt.
Das Kontaktstück 1 ist buchsenförmig ausgeführt. Dem Verbindungsbereich 2 gegenüberliegend, weist das Kontaktstück 1 eine Anschlußfläche 6 auf. Die Anschlußfläche 6 ermöglicht die Befestigung eines elektrischen Leiters, der eine kontrollierte Weiterleitung elektrischer Ladung sicherstellt. Die Befestigung des elektrischen Leiters erfolgt bei dieser Ausführungsform durch die Klemmung eines elektrischen Leiters. Die Klemmung erfolgt vorzugsweise lösbar. Aus diesem Grund besitzt das Kontaktstück 1 in der Nähe der Anschlußfläche 6 ein Innengewinde 8, das auf der Mantelfläche eines Kanals 7 ausgebildet ist. Die Befestigung des elektrischen Leiters erfolgt mittels eines Bolzens 11, der bevorzugt als Schraube ausgeführt ist.
Das Kontaktstück 1 weist wenigstens nahe der Anschlußfläche 6 eine Außenkontur 3 auf, die im Querschnitt einem Polygon entspricht, wie dies die Fig. 2 zeigt. Die dargestellte Ausführungsform besitzt einen oktagonalen Querschnitt. Dieser besondere Querschnitt bildet mit entsprechenden Vorrichtungen am elektrischen Leiter eine Antirotationseinheit, welche eine Verdrehung des elektrischen Leiters beim Anziehen der Schraube verhindert. Zu diesem Zweck gehen Kabelschuh und Kontaktstück 1 eine formschlüssige Verbindung ein. Entsprechend der Anzahl der Seitenflächen des Polygons der Außenkontur 3 und der Anzahl der formschlüssigen Erhebungen am Kabelschuh existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Ausrichtung des elektrischen Leiters bei dessen Befestigung.
Aufgrund des bevorzugten Einsatzgebietes dieser Anschlußvorrichtung im Automobilbau, ist eine Gestaltung der Außengeometrie mit Rücksicht auf eine automatisierte Fertigung vorzunehmen. Aus diesem Grund besitzt das Kontaktstück 1 in der Nähe der Anschlußfläche 6 einen reduzierten Querschnitt gegenüber anderen Bereichen. Dieser reduzierte Querschnitt ist kreisförmig ausgebildet und ermöglicht die kontrollierte Aufnahme und Fixierung des Kontaktstücks 1 für einen Schweißroboter, welcher die stoffschlüssige Verbindung mit der übergeordneten Baugruppe vornimmt. Zusätzlich ist die Kappe 9 der Anschlußvorrichtung derart ausgebildet, daß diese nach der Befestigung an dem Kontaktstück 1 über den Verbindungsbereich 2 hervorsteht. Bei entsprechenden Positionierhilfen, hier eine Positionierbohrung, an dem Karosserieblech, erfolgt mittels der Kappe 9 eine Selbstzentrierung während der Befestigung des Kontaktstücks 1.
Für einen sicheren Befestigungsprozeß des Kontaktstücks 1 mit einem Blech ist ein entsprechend ausgebildeter Verbindungsbereich 2 vorzusehen, der für das Lichtbogenschweißverfahren geeignet ist. Die dargestellte Ausführungsform ermöglicht dies dadurch, daß die Befestigung der Kappe 9 mit dem Kontaktstück 1 im Inneren des Kontaktstücks 1 angebracht ist. Die Befestigung der Kappe 9 an dem Kontaktstück 1 ist bevorzugt lösbar zu gestalten, um eine beidseitige Festlegung des elektrischen Leiters zu ermöglichen.
Die dargestellte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Verbindung der Kappe 9 mit dem Kontaktstück 1 als Schnappverbindung ausgeführt ist. Die Vorteile einer Schnappverbindung liegen in der relativ einfachen Geometrie, welche die zu verbindenden Elemente aufzuweisen haben, und in der geringen Zeit, die zur Herstellung bzw. zum Lösen dieser Verbindung benötigt wird.
Das Kontaktstück 1 der dargestellten Ausführungsform weist zu diesem Zweck in der Mantelfläche des Kanals 7 eine Nut 5 auf. Die Nut ist in dieser Ausführungsform umlaufend und radial auswärtsgerichtet ausgebildet. Die Kappe 9 besitzt einen entsprechenden Kragen 10, der in dieser Ausführungsform ebenfalls umlaufend ausgebildet ist. Die Schnappverbindung entsteht dadurch, daß der Kragen 10 der Kappe 9 in die Nut 5 des Kontaktstücks 1 greift. Die Kombination der umlaufenden Nut 5 und dem entsprechenden Kragen 14 hat im zusammengefügten Zustand den Vorteil, daß die Schnappverbindung einen wirkungsvollen Schutz gegen Lackspritzer darstellt.
Das Kontaktstück 1 wird mit der Kappe 9 und dem Bolzen 11 montiert und anschließend als Baueinheit mit dem Lichtbogen-Bolzenschweißverfahren an der Karosserie befestigt.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Anschlußvorrichtung mit einer Kappe und einem Bolzen. Das Kontaktstück 1 ist buchsenförmig ausgeführt und stirnseitig mit einer nicht dargestellten übergeordneten Baugruppe verbindbar. Das Kontaktstück 1 weist einen Verbindungsbereich 2 auf. Dem Verbindungsbereich 2 gegenüberliegend ist eine Anschlußfläche 6 ausgebildet. Ein Querschnitt nahe der Anschlußfläche 6 ist reduziert gegenüber anderen Bereichen ausgeführt. Das Kontaktstück 1 besitzt ein Innengewinde 8. Nahe der Anschlußfläche 6 besitzt das Kontaktstück 1 eine Außenkontur 3, die im Querschnitt einem Polygon entspricht. Nahe dem Verbindungsbereich 2 ist das Kontaktstück 1 mit einem Schweißrand 12 ausgeführt.
Die Vorrichtung nach Fig. 3 weist einen Bolzen 11 auf, der mit dem Kontaktstück 1 verbunden ist. Der Bolzen ist in diesem Ausführungsbeispiel als Schraube ausgeführt. Die Schraube ist über das Innengewinde 8 mit dem Kontaktstück 1 verbunden. Die Schraube weist zwei Endbereiche auf. Der eine Endbereich steht über der Anschlußfläche 6 des Kontaktstücks 1 hervor und ist als Schraubenkopf ausgeführt. Der Schraubenkopf schließt mit der Anschlußfläche 6 ab und schützt somit die Anschlußfläche 6 vor Schweiß- und Lackspritzern. Der andere Endbereich der Schraube ragt über das Innengewinde 8 hinaus.
Eine Öffnung 4 des Kontaktstücks 1 in Nachbarschaft zu dem Verbindungsbereich 2 ist wenigstens teilweise mit einer Kappe 9 verschlossen. Die Kappe 9 aus Kunststoff steht im montierten Zustand über den Verbindungsbereich 2 hervor. Die Kappe 9 ist auf dem freiliegenden Endbereich der Schraube, welche über das Innengewinde 8 hervorsteht, befestigt. Die Kappe 9 weist einen flexiblen Kragen 10 auf. Dieser Kragen 10 berührt die Mantelfläche des Kanals 7 umlaufend. Auf diese Weise wird das Innengewinde 8 gegen Umwelteinflüsse geschützt.
Fig. 4 zeigt die Ausführungsform nach Fig. 3 im montierten Zustand. Das Kontaktstück 1, der Bolzen 11 und die Kappe 9 bilden eine Baueinheit. Diese ist nach dem Lichtbogen-Bolzenschweißverfahren an einem Blech 15 befestigt. Mit 14 ist die Schweißnaht bezeichnet. Mit dem Bolzen 11, der in diesem Ausführungsbeispiel als Schraube dargestellt ist, ist ein Kabelschuh 13 eines elektrischen Leiters am Kontaktstück 1 befestigt. Der Bolzen 11 wird bei der Befestigung des Kabelschuhs 13 vom Kontaktstück 1 gelöst. Erfordert die Montage des Kabelschuhs 13 das Entfernen des Bolzens 11, löst sich ebenfalls die Kappe 9 von der Anschlußvorrichtung. Nach der erneuten Montage des Bolzens 11 wird die Kappe 9 wieder mit dem Bolzen 11 verbunden und schützt somit das Innengewinde 8 vor Umwelteinflüssen.
Bezugszeichenliste
1
Kontaktstück
2
Verbindungsbereich
3
Außenkontur
4
Öffnung
5
Nut
6
Anschlußfläche
7
Kanal
8
Innengewinde
9
Kappe
10
Kragen
11
Bolzen
12
Schweißrand
13
Kabelschuh
14
Schweißnaht
15
Blech
16
Kopf

Claims (14)

1. Anschlußvorrichtung mit einem Kontaktstück (1), das stirnseitig und stoffschlüssig mit einer übergeordneten Baugruppe verbindbar ist, und mit einer Kappe (9), die mit dem Kontaktstück (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) buchsenförmig ausgeführt ist und die Kappe (9) derart angeordnet ist, daß die Kappe (9) eine Öffnung (4) des Kontaktstücks (1) in Nachbarschaft zu einem Verbindungsbereich (2) wenigstens teilweise verschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9) aus einem wärmebeständigen und elektrisch nicht leitenden Material, vorzugsweise Kunststoff, besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9) über den Verbindungsbereich (2) hinaus hervorsteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) als Hülse ausgeführt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) eine dem Verbindungsbereich (2) gegenüberliegend ausgebildete Anschlußfläche (6) aufweist, wobei das Kontaktstück (1) in der Nähe der Anschlußfläche (6) einen reduzierten Querschnitt gegenüber anderen Bereichen besitzt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) ein Innengewinde (8) besitzt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) wenigstens nahe der Anschlußfläche (6) eine Außenkontur (3) besitzt, die im Querschnitt einem Polygon entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) wenigsten nahe dem Verbindungsbereich (2) einen Schweißrand (12) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9) von innen an dem Kontaktstück (1) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (9) mit dem Kontaktstück (1) lösbar verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung als Schnappverbindung ausgeführt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktstück (1) auf der Mantelfläche eines Kanals (7) eine Nut (5) aufweist und die Kappe (9) einen entsprechenden Kragen (10) besitzt, wobei der Kragen (10) in die Nut (5) greift.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen Bolzen (11) aufweist, der mit dem Kontaktstück (1) verbunden ist, der zwei Endbereiche aufweist, wobei der eine Endbereich über der Anschlußfläche (6) hervorsteht und der andere Endbereich mit der Kappe (9) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen einen Kopf (16) hat, der an der Anschlußfläche (6) anliegt.
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